Nachrichtendienste beobachten, sammeln Informationen und werten
sie aus. Die Polizei darf dagegen unmittelbar eingreifen, etwa
Personen festnehmen, Wohnungen durchsuchen oder Gefahren
abwehren. Die Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei
ist historisch geprägt und gehört zu den Grundlinien der
deutschen Sicherheitsarchitektur nach 1945. Nachrichtendienste
verfügen deshalb grundsätzlich nicht über solche polizeilichen
Befugnisse.
Mehr Macht für die Nachrichtendienste?
Die geplante Geheimdienstreform könnte dieses Gefüge
grundlegend verändern. Anlass sind auch mehrere Entscheidungen
des Bundesverfassungsgerichts, das klarere Regeln für die Arbeit
der Dienste verlangt, etwa bei der Weitergabe von Daten an andere
Behörden. Zugleich sollen die Nachrichtendienste aber auch neue
Befugnisse erhalten, vom Zugriff auf Autodaten und Kameras über
automatisierte Datenanalysen bis hin zu Hacking und weiteren
operativen Maßnahmen.
Befürworter der Reform halten die zusätzlichen Befugnisse
angesichts von Cyberangriffen, Sabotage und hybriden Bedrohungen
für notwendig. Kritiker warnen dagegen davor, dass sich
Nachrichtendienste mit immer weitergehenden operativen
Befugnissen der Polizei annähern.
Wie viel Geheimdienst verträgt der Rechtsstaat?
Damit stellt sich die grundsätzliche Frage, wie strikt
Nachrichtendienste und Polizei auch unter veränderten
Bedrohungslagen voneinander getrennt bleiben müssen. Wie mächtig
dürfen Nachrichtendienste in einem Rechtsstaat werden, und wer
kontrolliert sie?
Darüber sprechen wir mit Prof. Dr. Markus Löffelmann. Wir klären,
welche Nachrichtendienste es in Deutschland gibt und warum hier
bewusst von Nachrichtendiensten und nicht einfach von
Geheimdiensten gesprochen wird. Danach geht es um die geplanten
neuen Befugnisse, die Weitergabe von Informationen an andere
Behörden, die Rolle des Unabhängigen Kontrollrats und den Einsatz
automatisierter Datenanalyse sowie externer Analyseplattformen
wie Palantir.
Schließlich fragen wir, welche Änderungen verfassungsrechtlich
notwendig sind, welche politisch gewollt sind und warum der
öffentliche Widerstand gegen die Reform bislang vergleichsweise
gering ausfällt.
Unser Gast: Prof. Dr. Markus Löffelmann ist Professor für
nationales und internationales Sicherheitsrecht am Fachbereich
Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes für öffentliche
Verwaltung. Zuvor war er Richter am Landgericht München I sowie am
Oberlandesgericht München, unter anderem im Staatsschutzsenat.
Seine Schwerpunkte in Lehre und Forschung sind das Sicherheits- und
Nachrichtendienstrecht. Gemeinsam mit Prof. Dr. Mark A. Zöller
verfasste er das Lehrbuch „Nachrichtendienstrecht“ (2. Aufl.,
Nomos). Im Rahmen der aktuellen Reform befasst er sich insbesondere
mit der Neuordnung der Kontrolle der Nachrichtendienste.
Wir bedanken uns herzlich bei Prof. Löffelmann und wünschen Euch
viel Vergnügen beim Zuhören!
Kapitel
00:00:00 – Begrüßung unseres Gastes Prof. Dr. Markus
Löffelmann und Vorstellung des Themas.
00:03:00 – Was sind Nachrichtendienste und welche gibt es in
Deutschland (BND, Verfassungsschutz, MAD)?
00:08:40 – Welche Zuständigkeiten und Aufgaben haben
Nachrichtendienste und was unterscheidet sie von Geheimdiensten?
00:15:00 – Wie dürfen Nachrichtendienste Informationen an
andere Behörden weitergeben und wie lässt sich das überprüfen?
00:21:30 – Woher stammt das Trennungsgebot zwischen
Nachrichtendiensten und Polizei?
00:27:00 – Was ist Sicherheitsverfassungsrecht und warum
braucht es eine Reform der Nachrichtendienste?
00:37:50 – Sind die Änderungen juristisch notwendig oder
politisch gewollt?
00:41:30 – Wie werden Nachrichtendienste kontrolliert und
welche Stellung hat der Unabhängige Kontrollrat?
00:59:00 – Zugriff auf Autodaten und Kameras, weitere
operative Befugnisse und die Überwachungsgesamtrechnung.
01:06:00 – Welche konkreten Maßnahmen wie Hacking oder
Sabotage sollen Nachrichtendienste ergreifen dürfen?
01:17:00 – Warum ist der öffentliche Widerstand geringer als
erwartet?
01:22:00 – Automatisierte Datenanalyse und der Einsatz
externer Überwachungs- und KI-Plattformen wie Palantir.
01:26:00 – Wie demokratiesicher sind die Reformbestrebungen
und welchen Verlauf wird die Reform voraussichtlich nehmen?
Weiterführende Links
Gesetzentwurf zur Reform des
Nachrichtendienstrechts – Zentrale Grundlage der
geplanten Reform.
Bundestag zur Reform des
Nachrichtendienstrechts – Überblick zum
Gesetzgebungsverfahren.
BVerfG, 26.04.2022, 1 BvR 1619/17, Bayerisches
Verfassungsschutzgesetz – Zentrale Vorgaben zu
Überwachung und Datenübermittlung durch
Verfassungsschutzbehörden.
BVerfG, 28.09.2022, 1 BvR 2354/13,
Bundesverfassungsschutzgesetz – Wichtige Entscheidung
zu den Grenzen der Datenweitergabe an andere Behörden.
BVerfG, 19.05.2020, 1 BvR 2835/17,
BND-Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung –
Grundsatzentscheidung zu Grundrechtsbindung und Kontrolle des
BND.
BVerfG, 24.04.2013, 1 BvR 1215/07,
Antiterrordatei – Grundlegend zum informationellen
Trennungsprinzip zwischen Polizei und Nachrichtendiensten.
Der Beitrag Die Geheimdienstreform – Rechtsbelehrung 152 erschien
zuerst auf Rechtsbelehrung.
Kommentare (0)
Melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.