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  4. Zwei Meter Sturheit: Baden-Württemberg hält an der 2-Meter-Regel fest
Seit 1995 ist Radfahren auf Waldwegen unter zwei Metern Breite in
Baden-Württemberg verboten. Der Alpenverein und der DIMB wollten
das ändern und haben der Landesregierung dafür Studien, Zahlen
und einen konkreten Reformvorschlag geschickt. Die Antwort aus
Stuttgart ist ein klares Nein. Bemerkenswert ist dabei weniger
die Absage als ihre Begründung.

Vor den Sommerferien haben der Landesverband Baden-Württemberg
des Deutschen Alpenvereins (DAV) und der Deutsche
Interessenverband Mountainbike (DIMB) Landwirtschaftsministerin
Gentges und Umweltministerin Walker angeschrieben. Im Gepäck:
eine ausführliche gemeinsame Stellungnahme vom 25. Juni 2026.
Inzwischen liegt die Antwort vor. Beide Verbände haben sie diese
Woche öffentlich gemacht, und ihr Fazit fällt deutlich aus. Die
2-Meter-Regel bleibt.

Was die Regel eigentlich regelt

Kurz für alle, die neu dabei sind: Die 2-Meter-Regel steht in §
37 Absatz 3 des Landeswaldgesetzes. Sie verbietet das Radfahren
auf allen Waldwegen, die schmaler als zwei Meter sind. Damit sind
genau die Wege gemeint, die die meisten am Mountainbiken lieben:
Singletrails, also schmale Pfade, auf denen man hintereinander
fährt. Einzelne Wege kann die Forstbehörde per
Ausnahmegenehmigung freigeben. Nach Angaben des DAV gibt es eine
solche Regel in keinem anderen Bundesland.

Wer genauer hinschaut, merkt schnell, was die Regel nicht regelt:
das Verhalten. Wer im Schritttempo und mit Klingel über einen
1,90 Meter breiten Pfad rollt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Wer mit Vollgas eine breite Forststraße hinunterbrettert, auf der
gerade eine Familie spazieren geht, tut nichts Verbotenes.
Gemessen wird der Boden, nicht die Rücksicht.

See You on the Trail!

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„Zwei Meter Sturheit: Baden-Württemberg hält an der 2-Meter-Regel fest“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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