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  4. #248 -Restnutzungsdauergutachten vor dem Aus: Deine Abschreibung wird halbiert. Und dein altes Gutachten schützt dich nicht.
Das Restnutzungsdauergutachten steht vor dem Aus.
Vielleicht.

Am Freitag wurde eine Empfehlung beschlossen, die es in sich hat:
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz
2026 eine Änderung des § 7 Absatz 4 aufgenommen, die das
Restnutzungsdauergutachten faktisch abschaffen würde. Noch ist es
kein Gesetz. Aber du solltest jetzt wissen, was da auf dich
zukommen könnte, und was du heute noch tun kannst.

Und weil deine Abschreibung direkt in deiner Immobilien-Rechnung
landet:

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─────────────────

Darum geht es in dieser Folge:

Was geplant ist: Eine kürzere Nutzungsdauer
soll nur noch zählen, wenn sie schon bei Fertigstellung des
Gebäudes bestand. Übersetzt: Für die typische Bestandsimmobilie
wäre das Gutachten tot, statt 4 oder 5 Prozent gäbe es wieder
pauschal 2 oder 2,5 Prozent

Die Falle der Abschnittsbesteuerung: Warum
dich auch ein bereits anerkanntes Gutachten nicht schützt, wenn
kein Bestandsschutz beschlossen wird. Dein Steuervorteil könnte
ab 2027 wegbrechen, obwohl das Finanzamt dein Gutachten längst
akzeptiert hat

Lohnt sich ein Gutachten JETZT noch? Die
ehrliche Break-Even-Rechnung: Bei hohem Grenzsteuersatz
amortisiert sich ein gutes Gutachten oft schon im ersten Jahr,
und selbst im Worst Case sicherst du dir bis zum Jahr 2027 die
erhöhte Abschreibung

Woran du ein Gutachten erkennst, das den Namen
verdient: Zertifizierung, Vor-Ort-Besichtigung mit
Foto-Dokumentation, echter Objektbezug. Und warum das
300-Euro-Internet-Gutachten für jedes Finanzamt ein rotes Tuch
ist

Die übersehene Wechselwirkung: Wie ein
Nutzungsdauergutachten deine Kaufpreisaufteilung und sogar deine
15-Prozent-Grenze bei Renovierungen verändert, und warum du am
besten gleich zwei Gutachten kombinierst

Wann du dir das Gutachten komplett sparen
kannst: Der Verkauf innerhalb der 10-Jahres-Frist, bei
dem dich die Abschreibung wieder einholt

Und warum ich Hoffnung habe, dass am Ende
nicht das Verbot kommt, sondern die Qualitätslösung. Der
Wohnungsmarkt braucht Investoren, die Bestandsimmobilien
sanieren, und berechtigte Abschreibungen sind kein Steuertrick

─────────────────

Das Wichtigste zum Mitnehmen:

Noch ist nichts Gesetz, für die geltende Rechtslage ändert sich
heute nichts. Aber die Entscheidung, ob du jetzt noch ein
Gutachten beauftragst, solltest du bewusst treffen, mit deinen
Zahlen. Genau dafür rechnest du dein Szenario im
Zaster-Immo-Rechner durch, mit und ohne verkürzte Nutzungsdauer,
und siehst schwarz auf weiß, was sich bei dir lohnt.

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Dein Johannes alias Zacharias Zaster
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„#248 -Restnutzungsdauergutachten vor dem Aus: Deine Abschreibung wird halbiert. Und dein altes Gutachten schützt dich nicht.“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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