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Folge L044

Titel: Die KI-Betriebsvereinbarung, die wirklich
funktioniert — sieben Bausteine aus zwei Tarifseiten

Am Montag haben wir gewarnt, heute wird geliefert. ️ Nicht der
Betriebsrat blockiert KI — die fehlende Einbindung von Anfang an
tut es. Heute bauen wir gemeinsam die KI-Betriebsvereinbarung,
die in der Praxis wirklich funktioniert.

Willkommen zum KI-AffAIrs-Deep-Dive! Wir räumen mit dem größten
Mythos der KI-Mitbestimmung auf, zeigen den oft übersehenen
Kostenhebel und liefern sieben Bausteine, auf die sich
Arbeitgeber- UND Gewerkschaftsseite unabhängig voneinander
geeinigt haben.

Die Insights dieser Folge:

️ Der Überwachungsmaßstab: Laut BAG-Beschluss vom Juli 2024 (1
ABR 16/23) kommt es allein auf die OBJEKTIVE EIGNUNG zur
Überwachung an — die Absicht des Arbeitgebers ist irrelevant.
Praktisch jedes firmenintern gehostete KI-Tool fällt damit unter
die Mitbestimmung.

Kein dauerhaftes Veto: Bei Nichteinigung entscheidet die
Einigungsstelle, ihr Spruch ersetzt die Einigung (§ 87 Abs. 2
BetrVG). Ein Nein des Betriebsrats ist Zeitverlust, kein
Stoppschild.

Der Hamburg-Mythos entlarvt: Der vielzitierte ChatGPT-Beschluss
(ArbG Hamburg, Januar 2024) war ein Eilverfahren erster Instanz,
trug NUR wegen privater Accounts ohne Arbeitgeberzugriff — und
ließ die Unterrichtungspflicht ausdrücklich offen. Für ein
eigenes Copilot-Deployment gilt er NICHT.

Der wahre Streitpunkt: Seit 2021 gilt bei KI die Hinzuziehung
eines Sachverständigen als erforderlich (§ 80 Abs. 3 BetrVG) —
Kosten trägt der Arbeitgeber. Deshalb wird erbittert über die
DEFINITION gestritten, nicht über KI an sich.

️ Sieben Bausteine aus zwei Muster-Betriebsvereinbarungen (Bitkom
+ IG Metall/HUMAINE): Rahmenvereinbarung, Ampelmodell,
Pilotphase, Verbot personenbezogener Auswertung, Qualifizierung,
dauerhaftes Gremium, Eskalationspfad.

Kapitel:

00:00 Intro: heute wird geliefert

01:04 Schritt 1: Warum der Betriebsrat überhaupt mitreden darf

01:52 Der BAG-Beschluss vom Juli 2024 und die objektive Eignung

03:22 Mythos: Der Betriebsrat kann für immer blockieren

04:14 Schritt 2: Der Hamburg-Mythos wird entlarvt

06:44 Schritt 3: Der übersehene Hebel — der Sachverständige

08:59 Schritt 4: Die Blaupause aus zwei Musterpapieren

09:54 Baustein 1: Rahmenbetriebsvereinbarung

10:10 Baustein 2: Risikostufen-/Ampelmodell

10:37 Baustein 3: Verpflichtende Pilotphase

11:01 Baustein 4: Verbot personenbezogener Auswertung

11:24 Baustein 5: Verbindliche Qualifizierung

11:38 Baustein 6: Dauerhaftes gemeinsames Gremium

11:56 Baustein 7: Eskalationspfad zur Einigungsstelle

12:13 Szenario: Der ungeduldige Mittelständler

13:26 Der KI-AffAIrs-Praxistipp

14:32 Fazit: Kein Nein zu KI, ein Nein zum Vorbeigehen

Der KI-AffAIrs-Praxistipp: Beginnt euren
KI-Rollout niemals mit der fertigen Betriebsvereinbarung auf dem
Tisch. Ladet den Betriebsrat schon zur allerersten Planungsphase
ein — das erfüllt sofort eure Pflicht aus § 90 BetrVG und klärt
direkt die Definitionsfrage, bevor der teure Streit um den
Sachverständigen entsteht.

Der Betriebsrat sagt nicht grundsätzlich Nein zu KI. Er sagt Nein
zu KI, die an ihm vorbei eingeführt wird. Wer ihn von Anfang an
einbindet, verliert keine Zeit an der Einigungsstelle, sondern
gewinnt eine Betriebsvereinbarung, die im Ernstfall trägt.

Ihr wollt eure KI-Betriebsvereinbarung sauber aufsetzen? KI
AffAIrs arbeitet mit Human-in-the-Loop by Default und begleitet
euch von der ersten Planungsphase an.

Vernetzt euch mit mir auf LinkedIn:

https://www.linkedin.com/in/clauszeissler/

Mehr zur Beratung:

https://www.affairs-consulting.de/

(Hinweis: Diese Podcast-Folge wurde mit Unterstützung von KI
produziert. Im Wesentlichen kamen Googles NotebookLM (Gemini) und
verschiedene Tools über Claude Code zum Einsatz.)
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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