„Freiheit stirbt immer zentimeterweise.“ – Mit diesem Zitat von
Karl-Hermann Flach warnte Guido Westerwelle bereits 2011 davor,
dass Grundrechte oft leise und mit „gut gemeinten“ Begründungen
schwinden. Genau diese Warnung wird heute Realität: Ein
Familienvater kritisiert die Corona-Maßnahmen auf Facebook,
woraufhin er seine Waffe, die er legal besitzt, abgeben musste. In
dieser Folge von TICHYS Rechtsstaat spricht Rechtsanwalt Tobias
Gall mit Rechtsanwalt René M. Kieselmann über diesen brisanten Fall
und den erfolgreichen Kampf vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart
gegen den Entzug der Waffenbesitzkarte. Kieselmann ist
spezialisiert auf EU-Vergaberecht sowie Sicherheitsrecht und bringt
langjährige Erfahrung aus dem Sicherheitsdienst, dem
Katastrophenschutz sowie der Militärpolizei und dem Waffenrecht
mit. Gemeinsam diskutieren sie, wie Behörden das Waffenrecht
zweckentfremden, um es als scharfes Instrument gegen unliebsame
Meinungsäußerungen einzusetzen. Dabei würde es schon riechen
kritische Stimmen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle zu
sanktionieren, indem die „waffenrechtliche Zuverlässigkeit“ allein
aufgrund politischer Missliebigkeit abgesprochen wird. Obwohl das
Verwaltungsgericht Stuttgart diesen staatlichen Eingriff im
vorliegenden Fall gestoppt hat, offenbart der Fall dennoch eine
bedenkliche Entwicklung: Das Waffenrecht wird immer mehr
missbraucht, um die politische Einstellung der Bürger zu
kontrollieren und sie für Kritik an deerRegierung zu bestrafen. Den
Kommentar spricht Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier. Er thematisiert
die besorgniserregende Ausweitung der Geheimdienstbefugnisse und
die damit verbundene Überwachung der Anwälte. Am Beispiel der
Beobachtung von Hans-Georg Maaßen durch den Verfassungsschutz warnt
Sattelmaier eindringlich vor der Aushöhlung des Rechtsstaats. Wenn
Anwälte befürchten müssen, selbst ins Visier der Behörden zu
geraten, ist die Unabhängigkeit der Verteidigung und damit ein
Grundpfeiler unserer Demokratie in Gefahr. ________ TICHYS
Rechtsstaat: Debatte für unsere Freiheit. „Seit Politiker die
Bürger verklagen und abgewählte Parlamente noch rasch die
Verfassung ändern, werden juristische Streitfragen in der
Öffentlichkeit immer stärker diskutiert“, sagt TE-Videochef
Maximilian Tichy zum Start des neuen Debattenformats TICHYS
Rechtsstaat. Jeden Donnerstag um 13:00 Uhr diskutiert ein Jurist
der Redaktion mit einem Gastjuristen aktuelle Fragestellungen.
Anschließend wird eine weitere Entwicklung der Rechtspflege
kommentiert. In einer ersten Testsendung wurde mit dem renommierten
Staatsrechtler Prof. Rupert Scholz diskutiert, ob es rechtlich
zulässig ist, einen möglichen Landesinnenminister der AfD von den
Konferenzen der Innenminister auszuschließen. Dirk Sattelmaier
erläuterte im Anschluss, warum Kanzler Friedrich Merz im
„Lügenfritze“-Skandal flunkert, wenn er behauptet, keine Bürger
mehr wegen „Majestätsbeleidigung“ verfolgen zu wollen. Das neue
Sendungsformat ist wöchentlich auf der Webseite von Tichys Einblick
zu sehen und auf allen Podcast-Plattformen, sowie dem YouTube-Kanal
„Tichys Rechtsstaat“ zu hören. „Uns geht es darum, juristische
Fragestellungen auch für Normalbürger leicht verständlich zu
beleuchten“, so Maximilian Tichy. Dazu hat die Redaktion fünf
Volljuristen gewonnen, die verschiedene Rechtsgebiete abdecken und
die Gespräche im Wechsel führen.
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