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  4. So geht Brandschutz!: #272 - Prüfsachverständiger: Abnahme oder Bescheinigung?
In dieser Episode erklärt Joachim Müller, Prüfsachverständiger für
Brandschutz, warum die viel zitierte „Abnahme durch den
Prüfsachverständigen“ keine werkvertragliche Abnahme ist. Du
erfährst, wie sich die bauordnungsrechtliche Stichprobenkontrolle
zur Bescheinigung Brandschutz II klar von der Abnahme nach
Werkvertragsrecht unterscheidet und welche Rolle dabei
Dokumentation und Verwendbarkeitsnachweise spielen. So kannst du
als Bauherr, Architekt oder Handwerker besser einschätzen, wer
wofür verantwortlich ist und wann eine Schlussrechnung tatsächlich
gerechtfertigt ist. Hör rein in die Folge, bleib dran und vergiss
nicht, den Kanal zu abonnieren! Brauchst Du einen zuverlässigen
Prüfsachverständigen für Brandschutz? Oder brauchst Du einen
hervorragenden Brandschutzplaner für die Planung des Brandschutzes
für Dein Gebäude? Dann sichere Dir JETZT Dein kostenloses
Erstgespräch unter: https://www.tub-brandschutz.com/ Vernetze Dich
mit mir auf LinkedIn:
https://www.linkedin.com/in/joachim-m%C3%BCller-a28a7b86/
Disclaimer: Die Inhalte und Aussagen in den Videos dieses Kanals
sind keine Rechtsberatung und ersetzen auch keine individuelle
Planung / Prüfung des Brandschutzes für ein Gebäude. #Brandschutz
#VorbeugenderBrandschutz #Brandschutzkonzept
#Pruefsachverstaendiger #TuBBrandschutz #PruefSVBrandschutz
#BescheinigungBrandschutz #Abnahme #Bauordnung
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„So geht Brandschutz!: #272 - Prüfsachverständiger: Abnahme oder Bescheinigung?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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