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042 Die KI-Schonfrist ist echt. Und genau deshalb wird sie zur Haftungsfalle.

042 Die KI-Schonfrist ist echt. Und genau deshalb wird sie zur Haftungsfalle.

KI AffAIrs vor 3 Tagen
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17:08
Folge L042

Titel: Die KI-Schonfrist ist echt. Und genau deshalb wird
sie zur Haftungsfalle.

Am Montag haben wir gewarnt, heute wird geliefert. ️ Und heute
räumen wir zuerst mit den Mythen auf, die gerade durch jedes
Beratungs-Posting geistern.

Willkommen zum KI-AffAIrs-Deep-Dive! Wir trennen sauber, was
wirklich verschoben ist und was weiter gilt, klären warum es kein
KI-Sonderhaftungsrecht gibt, und zeigen, welches Schwergewicht ab
Dezember 2026 dazukommt.

Die Insights dieser Folge:

Der gefährlichste Mythos zuerst: Der AI Act ist NICHT gekippt.
Verschoben sind ausschließlich die Hochrisiko-Pflichten. Weiter
gelten die Verbote aus Artikel 5 und die KI-Kompetenzpflicht aus
Artikel 4, beide seit Februar 2025, sowie Artikel 50 ab dem 2.
August 2026. Neue Verbote, etwa gegen sexualisierte Deepfakes,
greifen ab dem 2. Dezember 2026.

️ Kein KI-Sonderrecht: Die KI-Haftungsrichtlinie wurde im Februar
2025 zurückgezogen. Gegenüber einem Geschädigten könnt ihr euch
nicht darauf berufen, dass die Aufsichtspflicht erst 2027 greift.
Diese Frist bindet Behörden, keine Zivilgerichte.

Ab Dezember 2026 kommt die neue Produkthaftung: Software ist dort
ausdrücklich ein Produkt, egal ob auf dem Gerät, aus der Cloud
oder als Software as a Service. Anbieter von KI-Systemen gelten
als Hersteller, die Haftung ist verschuldensunabhängig.

Zwei Präzisierungen, die fast überall fehlen: Es gilt NICHT
rückwirkend, maßgeblich ist das Inverkehrbringen nach dem 9.
Dezember 2026. Und es ist KEINE Beweislastumkehr, der
Gesetzestext schließt sie ausdrücklich aus. Was es gibt, sind
widerlegbare Vermutungen und ein abgesenktes Beweismaß.

Die eigentliche Pointe: Genau bei KI greifen diese Vermutungen
besonders leicht. Der Rechtstext nennt maschinelles Lernen
ausdrücklich als Komplexitätsfaktor, und der Kläger muss die
Funktionsweise eures Systems nicht erklären. Die
Beweiserleichterung, die die gescheiterte KI-Haftungsrichtlinie
bringen sollte, steckt längst im Produkthaftungsrecht.

Kapitel:

00:00 Intro: heute wird geliefert

01:30 Was die Digital-Omnibus-Verordnung wirklich verschiebt

03:00 Kann man sich jetzt zurücklehnen?

03:46 Was unverändert weitergilt: Artikel 5, Artikel 4, Artikel
50

04:30 Neue Verbote ab Dezember 2026

05:16 Kein KI-Sonderhaftungsrecht: die Richtlinie ist
zurückgezogen

06:02 Szenario: ein KI-Schaden heute

06:47 Das neue Schwergewicht: Produkthaftung ab Dezember 2026

07:30 Software, Cloud und Software as a Service sind Produkte

08:16 Keine Rückwirkung: es zählt das Inverkehrbringen

09:00 Mythos Beweislastumkehr, sauber widerlegt

09:46 Widerlegbare Vermutungen und maschinelles Lernen

10:30 Die Lösung: Verantwortung architektonisch verankern

11:22 Warum die formale Unterschrift keine Aufsicht ist

12:48 Fallbeispiele: wenn die Aufsicht nur auf dem Papier steht

14:17 Der KI-AffAIrs-Praxistipp: die Verantwortungsklärung

15:46 Automation Bias und warum es Stichproben braucht

16:30 Fazit: Vorbereitungszeit statt Aufschub

Der KI-AffAIrs-Praxistipp: Legt für jeden
KI-Prozess eine einseitige Verantwortungsklärung an, bevor er
produktiv geht. Welche Entscheidung trifft die Maschine, welche
der Mensch? Wer darf namentlich widersprechen, und hat Zeit
dafür? Was wird protokolliert? Wann wird stichprobenartig
gegengeprüft?

Die Fristverlängerung ist echt. Aber sie ist eine Verlängerung
für die Behörden, nicht für eure Verantwortung. Wer sie als
Aufschub liest, hat sie missverstanden. Wer sie als
Vorbereitungszeit nutzt, hat einen echten Vorteil.

Ihr wollt Verantwortung verankern, statt auf Fristen zu warten?
KI AffAIrs arbeitet mit Human-in-the-Loop by Default und klärt
mit euch, wer im Ernstfall wofür geradesteht.

Vernetzt euch mit mir auf LinkedIn:

https://www.linkedin.com/in/clauszeissler/

Mehr zur Beratung:

https://www.affairs-consulting.de/

(Hinweis: Diese Podcast-Folge wurde mit Unterstützung von KI
produziert. Im Wesentlichen kamen Googles NotebookLM (Gemini) und
verschiedene Tools über Claude Code zum Einsatz.)

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