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  4. Gerichte lehnen einstweiligen Rechtsschutz ab_ die schmutzigen Tricks von Niedersachsen
In Niedersachsen werden AfD-Kandidaten von der Wahl ausgeschlossen
– darüber entscheiden Quasi-Tribunale, die von ihren politischen
Konkurrenten besetzt werden. Und der Rechtsschutz? Der muss warten.
Martin Sichert und andere ausgeschlossene Kandidaten haben die
Gerichte um einstweiligen Rechtsschutz gebeten. Doch die Gerichte
halten es nicht für geboten, ihnen die Teilnahme an der Wahl zu
ermöglichen. Sichert und Co. dürfen NICHT antreten und müssen
später Neuwahlen einklagen. Vielleicht können die Bürger dann drei,
vier oder fünf Jahre auf eine Gerichtsentscheidung warten. Darüber
diskutiert Maximilian Tichy mit Ulrich Vosgerau. Denn ein
merkwürdiges Bild von Demokratie macht sich in Deutschland breit.
Demokratie ist demnach nicht, wenn die Bürger wählen, wen sie
wählen wollen, sondern wenn die Bürger nur diejenigen wählen
dürfen, die ihnen die Mächtigen zur Wahl stellen. Das ist zwar
eigentlich mit dem Grundgesetz kaum vereinbar. Doch das
Verfassungsgericht will auch darüber nicht entscheiden. Recht ist,
was der Macht nützt.
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„Gerichte lehnen einstweiligen Rechtsschutz ab_ die schmutzigen Tricks von Niedersachsen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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