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  4. AfD-Kandidaten verboten? Das passiert gerade in Niedersachsen – Martin Sichert
„Das heißt, das Volk entscheidet, wer gewählt wird, und nicht die
Verwaltung, die ja selber nur gewählt wird. Es kann nicht sein,
dass die Exekutive – wie das Innenministerium, der
Verfassungsschutz, die Kommunalaufsichtsbehörde – dem Wähler
vorgibt, wen sie wählen dürfen. Das ist in der Demokratie nicht
vorgesehen.“ – Christian Wirth im Interview mit Tichys Einblick. In
Niedersachen dürfen mehrere Abgeordnete und AfD-Politiker nicht zur
Wahl antreten. Einer von ihnen ist der Bundestagsabgeordnete Martin
Sichert. Sein Anwalt, Dr. Christian Wirth, spricht über einen
Skandal, der weit über die Landesgrenzen hinausreicht. Was hier als
„Schutz der Verfassung“ deklariert wird, entpuppt sich bei näherem
Hinsehen als gezielter Ausschluss politischer Konkurrenten. Wirth
legt offen, wie SPD und Grüne in Niedersachsen das
Kommunalwahlrecht zur „Lex AfD“ umgebaut haben. Das Ergebnis: Laien
in Wahlausschüssen entscheiden nun im vorauseilenden Gehorsam
gegenüber dem Innenministerium darüber, wer überhaupt auf dem
Stimmzettel stehen darf. Die Vorwürfe gegen Sichert zeigen die
ganze Absurdität des Verfahrens: Wer offizielle Statistiken zur
Tuberkulose zitiert oder den Begriff „Kartellparteien“ verwendet,
soll nach Ansicht der niedersächsischen Behörden die Eignung für
ein kommunales Mandat verloren haben. Wirth entlarvt dieses
„Beamten-Paradoxon“: Wie kann ein Mann, der als
Bundestagsabgeordneter Gesetze verabschiedet und als Beamter zur
Verfassungstreue verpflichtet ist, auf kommunaler Ebene plötzlich
zum Sicherheitsrisiko erklärt werden? Wenn Ihnen unser Video
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„AfD-Kandidaten verboten? Das passiert gerade in Niedersachsen – Martin Sichert“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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