Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 3 Tagen
Millionenprämien für den Vorstand – wenn Anerkennung zur Untreue
wird Ein Konzern wird übernommen, das Management scheidet aus und
zum Abschied fließen Sonderprämien in zweistelliger Millionenhöhe.
Verdiente Anerkennung für ein Lebenswerk oder pflichtwidrige
Verschwendung fremden Vermögens? Über diese und weitere Fragen
hatte der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Übernahme der
Mannesmann AG durch Vodafone zu entscheiden, damals die größte
Unternehmensübernahme der Welt. In dieser Folge von „Case Closed"
nimmt Dr. Christian Rosinus die Mannesmann-Entscheidung des
Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2005 unter die Lupe. Rund 57
Millionen Euro an Anerkennungsprämien und Pensionsabgeltungen
flossen an teils bereits ausgeschiedene Vorstandsmitglieder – für
die Staatsanwaltschaft ein Fall von Untreue nach § 266 StGB zum
Nachteil der Mannesmann AG. Das Landgericht Düsseldorf sprach
zunächst frei - überwiegend, weil es die Pflichtverletzung nicht
für „gravierend“ hielt. Der BGH hob dies auf und stellte klar: Für
eine strafbare Untreue muss eine Pflichtverletzung bei
unternehmerischen Entscheidungen nicht erst „gravierend“ sein. Das
wirft die Frage auf, wie weit der unternehmerische
Ermessensspielraum von Führungskräften noch reicht. Dr. Rosinus
erklärt außerdem, warum ausgerechnet die Beendigung des Verfahrens
nach § 153a StPO gegen Zahlung von rund 5,8 Millionen Euro bis
heute Fragen aufwirft. Eine Entscheidung, die zur Leitlinie für
Vorstandsvergütung und Corporate Governance wurde und klare
Haftungsmaßstäbe im Bereich des Untreuetatbestands festlegte. Hier
geht‘s zum Urteil des BGH vom 21. Dezember 2005 – 3 StR 470/04
(BGHSt 50, 331 = NJW 2006, 522): https://openjur.de/u/81408.html
Hier geht‘s zum Urteil des LG Düsseldorf vom 22. Juli 2004 - XIV
5/03: https://openjur.de/u/104075.html Hier geht’s zur Folge
„Handlungsfähig in der Krise: Compliance Coaching für Manager unter
Verdacht“: https://criminal-compliance.podigee.io/6-rosinusonair
Hier geht’s zur Folge „Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung zur
strafrechtlichen Managerhaftung“:
https://criminal-compliance.podigee.io/76-neue-episode Hier geht‘s
zur Folge „Managerhaftung und D&O-Versicherung - Ein Bericht
aus der Praxis“:
https://criminal-compliance.podigee.io/81-neue-episode
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
wird Ein Konzern wird übernommen, das Management scheidet aus und
zum Abschied fließen Sonderprämien in zweistelliger Millionenhöhe.
Verdiente Anerkennung für ein Lebenswerk oder pflichtwidrige
Verschwendung fremden Vermögens? Über diese und weitere Fragen
hatte der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Übernahme der
Mannesmann AG durch Vodafone zu entscheiden, damals die größte
Unternehmensübernahme der Welt. In dieser Folge von „Case Closed"
nimmt Dr. Christian Rosinus die Mannesmann-Entscheidung des
Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2005 unter die Lupe. Rund 57
Millionen Euro an Anerkennungsprämien und Pensionsabgeltungen
flossen an teils bereits ausgeschiedene Vorstandsmitglieder – für
die Staatsanwaltschaft ein Fall von Untreue nach § 266 StGB zum
Nachteil der Mannesmann AG. Das Landgericht Düsseldorf sprach
zunächst frei - überwiegend, weil es die Pflichtverletzung nicht
für „gravierend“ hielt. Der BGH hob dies auf und stellte klar: Für
eine strafbare Untreue muss eine Pflichtverletzung bei
unternehmerischen Entscheidungen nicht erst „gravierend“ sein. Das
wirft die Frage auf, wie weit der unternehmerische
Ermessensspielraum von Führungskräften noch reicht. Dr. Rosinus
erklärt außerdem, warum ausgerechnet die Beendigung des Verfahrens
nach § 153a StPO gegen Zahlung von rund 5,8 Millionen Euro bis
heute Fragen aufwirft. Eine Entscheidung, die zur Leitlinie für
Vorstandsvergütung und Corporate Governance wurde und klare
Haftungsmaßstäbe im Bereich des Untreuetatbestands festlegte. Hier
geht‘s zum Urteil des BGH vom 21. Dezember 2005 – 3 StR 470/04
(BGHSt 50, 331 = NJW 2006, 522): https://openjur.de/u/81408.html
Hier geht‘s zum Urteil des LG Düsseldorf vom 22. Juli 2004 - XIV
5/03: https://openjur.de/u/104075.html Hier geht’s zur Folge
„Handlungsfähig in der Krise: Compliance Coaching für Manager unter
Verdacht“: https://criminal-compliance.podigee.io/6-rosinusonair
Hier geht’s zur Folge „Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung zur
strafrechtlichen Managerhaftung“:
https://criminal-compliance.podigee.io/76-neue-episode Hier geht‘s
zur Folge „Managerhaftung und D&O-Versicherung - Ein Bericht
aus der Praxis“:
https://criminal-compliance.podigee.io/81-neue-episode
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Weitere Episoden
29 Minuten
vor 1 Woche
10 Minuten
vor 2 Wochen
11 Minuten
vor 3 Wochen
21 Minuten
vor 1 Monat
13 Minuten
vor 1 Monat
Kommentare (0)
Melde Dich an, um einen Kommentar zu schreiben.