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  4. Start der Single Reporting Platform: Was Hersteller jetzt wissen müssen
Schwachstelle entdeckt – und jetzt? Die neue EU-Meldeplattform im
Check Was passiert, wenn in einem vernetzten Produkt – von der
smarten Kaffeemaschine bis zur Industriesteuerung – plötzlich eine
Sicherheitslücke entdeckt wird? Seit dem 11. September 2026 gibt es
darauf eine klare Antwort: Die Single Reporting Platform (SRP) ist
live, und mit ihr die verbindliche Meldepflicht nach Art. 14 des
Cyber Resilience Act (CRA). Benjamin Dobre (né Kutzer) erläutert in
der aktuellen Folge des Criminal Compliance Podcast, was sich
hinter der zentralen Meldeplattform der ENISA verbirgt und warum
Hersteller künftig nur noch einmal statt an jede nationale Behörde
einzeln melden müssen. Besonders im Fokus stehen die engen Fristen
des mehrstufigen Meldeverfahrens sowie die Frage, wer überhaupt
meldepflichtig ist und wo die Grenzen zwischen Herstellern und
Open-Source-Software-Stewards verlaufen. Außerdem geht es um die
Bußgelder nach Art. 64 CRA, die bis in die Millionenhöhe reichen
können und um die Frage, wie sich der Meldeprozess intern
organisieren lässt, bevor der Ernstfall eintritt. Hier geht‘s zum
FAQ der ENISA über die Single Reporting Platform:
https://www.enisa.europa.eu/topics/product-security/single-reporting-platform-srp?v3=true#contentList
Hier geht‘s zum Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847):
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202402847
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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„Start der Single Reporting Platform: Was Hersteller jetzt wissen müssen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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