Sonderfolge Deep Dive zum neuen Heizungsgesetz 2026
Was verändert sich durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz
und was bedeutet das ganz konkret für dich als
Immobilieninvestorin?
Genau diese Frage hat mir in dieser Woche eine meiner Kundinnen
gestellt. Und weil mich dazu gleich mehrere Nachrichten erreicht
haben, ordne ich in dieser Sonderfolge für dich ein, wie die
Regelungen bisher aussahen, was sich jetzt verändert und worauf
du beim Kauf oder Besitz einer vermieteten Eigentumswohnung
achten solltest.
Die pauschale 65-Prozent-Vorgabe für neu eingebaute Heizungen
soll entfallen. Eigentümerinnen und Eigentümer bekommen dadurch
mehr Entscheidungsfreiheit und können grundsätzlich auch
weiterhin Gas- oder Ölheizungen einbauen. Das bedeutet allerdings
nicht automatisch, dass diese Lösung langfristig auch
wirtschaftlich sinnvoll ist.
In dieser Folge erfährst du:
was das bisherige Gebäudeenergiegesetz für Bestandsimmobilien
vorgesehen hat
was sich durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz
verändert
warum eine neue Gasheizung zwar beim Einbau günstiger,
langfristig aber trotzdem teuer werden kann
was hinter der sogenannten Biotreppe steckt
warum Heizungsanlage, Rücklagen und Eigentümergemeinschaft
bei einer Kaufentscheidung gemeinsam betrachtet werden müssen
welche Informationen du in den Protokollen der
Eigentümerversammlungen suchen solltest
wann eine ältere Gasheizung zum Risiko wird und warum sie
trotzdem kein automatisches Ausschlusskriterium ist
wie sich steigende Heiz- und CO₂-Kosten auf Vermietbarkeit,
Kaltmiete und Wiederverkaufswert auswirken können
Meine wichtigste Einordnung:
Das wirtschaftliche Risiko ist durch das neue Gesetz nicht
verschwunden. Es hat sich ein Stück weit verlagert. Weg von der
Frage, was heute sofort investiert werden muss, und hin zu der
Frage, was diese Entscheidung über die nächsten 10, 15 oder 20
Jahre kostet.
Wenn du eine Eigentumswohnung als Investment kaufen möchtest,
reicht es deshalb nicht, im Exposé nur auf den Hinweis
„Gaszentralheizung“ zu schauen. Du kaufst nicht nur die Wohnung,
sondern auch einen Anteil am gesamten Haus und wirst Teil einer
Eigentümergemeinschaft.
Deshalb solltest du verstehen, welche Investitionen in den
kommenden Jahren anstehen können, wie hoch die vorhandenen
Rücklagen sind und ob deine Kalkulation auch bei einer möglichen
Sonderumlage noch tragfähig bleibt.
Hinweis: Diese Folge wurde am 19. Juli 2026 aufgenommen und
bildet den zu diesem Zeitpunkt bekannten Stand ab. Sie ersetzt
keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Energieberatung.
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