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Beschreibung
vor 1 Woche
Nach § 29 BetrVG ist der Betriebsratsvorsitzende dafür
verantwortlich, die Sitzungen einzuberufen. Dazu gehört auch,
rechtzeitig das richtige Ersatzmitglied zu laden, wenn ein
ordentliches Mitglied verhindert ist.
Dazu gibts einige Irrtümer und Fallstricke. Darauf - und auf die
Folgen fehlerhafter Ladungen zu BR-Sitzungen gehe ich in dieser
Folge ein. Reinhören!
#Betriebsrat #360GradBR #Ersatzmitglieder
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