Die richtige Ladung von Ersatzmitgliedern – Verantwortung des Betriebsratsvorsitzenden

Die richtige Ladung von Ersatzmitgliedern – Verantwortung des Betriebsratsvorsitzenden

vor 1 Woche
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Beschreibung

vor 1 Woche

Nach § 29 BetrVG ist der Betriebsratsvorsitzende dafür
verantwortlich, die Sitzungen einzuberufen. Dazu gehört auch,
rechtzeitig das richtige Ersatzmitglied zu laden, wenn ein
ordentliches Mitglied verhindert ist.


Dazu gibts einige Irrtümer und Fallstricke. Darauf - und auf die
Folgen fehlerhafter Ladungen zu BR-Sitzungen gehe ich in dieser
Folge ein. Reinhören!


#Betriebsrat #360GradBR #Ersatzmitglieder



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Die richtige Ladung von Ersatzmitgliedern – Verantwortung des Betriebsratsvorsitzenden
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