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  4. Quotenvorrecht: Alles Kasko oder was?
Laut Statistik sind 15 Prozent aller Unfälle in Deutschland
sogenannte Quotenfälle, heißt konkret: zwei Verkehrsteilnehmer
können für den Schaden haftbar gemacht werden. In diesen Fällen
greift das sogenannte Quotenvorrecht. Doch was bedeutet das
konkret? In welchen Fällen greift es und vor allem, wie wird es
angewendet? Das erklärt Rechtsanwalt Henning Hamann,
Geschäftsführer der Kanzlei Voigt, in der neuesten Podcast-Folge.

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