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vor 6 Monaten
Eines der wichtigsten Probleme, das die Rechtsphilosophie zu
lösen hat, ist das der ursprünglichen Erwerbung: Wie kann eine
herrenlose Sache der rechtmäßige Besitz eines bestimmten Menschen
werden, von dessen Gebrauch er alle anderen ausschließen darf?
Kant beantwortet dies durch seine Theorie des Bodens, die seiner
gesamten Rechtsphilosophie zu Grunde liegt: Jeder hat ein
ursprüngliches Recht auf ein Stück der Erde. Diese Theorie ist
zwar unzureichend, aber dennoch fruchtbar.
Zitat: 0:08
Das Problem der ursprünglichen Erwerbung: 0:42
Jeder Mensch hat ein angeborenes äußeres Recht am Boden: 15:54
Alle Menschen befinden sich gemeinsam im ursprünglichen
Gesamtbesitz des Bodens: 23:46
Alles andere Eigentum ist vom Eigentum an dem Stück Boden
abzuleiten, auf dem es ursprünglich ergriffen wird: 36:45
Jeder kann so viel Boden rechtmäßig besitzen, wie er im
Naturzustand verteidigen könnte: 42:25
Das Eigentum am Boden und die ursprüngliche Erwerbung bedürfen
eines Rechtszustandes: 56:03
Kant als Anti-Malthus: 1:12:20
Kants Theorie schließt riesige Vermögensungleichheit aus: 1:34:41
Warum Kants Lösung des Problems der ursprünglichen Erwerbung
unzureichend ist: 1:39:00
Die Theorie der ursprünglichen Erwerbung leitet vom Privatrecht
zum öffentlichen Recht über: 1:51:53
Dank: 1:53:06
Die ursprüngliche Erwerbung und die Theorie des Bodens werden in
der Rechtslehre in Kants Metaphysik der Sitten behandelt:
https://www.korpora.org/Kant/aa06/203.html. Um sie vollends zu
verstehen, empfiehlt sich aber, auch die Vorarbeiten zur
Metaphysik der Sitten zu studieren:
https://www.korpora.org/Kant/aa23/207.html.
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