Kants Philosophie - Strafrecht

Kants Philosophie - Strafrecht

vor 4 Monaten
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Beschreibung

vor 4 Monaten

Das Strafrecht macht einen wichtigen Teil der Rechtslehre aus.
Umso misslicher ist, dass es bei Kant ganz misslungen ist: Er
tritt für ein Vergeltungsstrafrecht ein, das die durch das
Verbrechen verletzte Gerechtigkeit wieder herstellen soll. Dabei
verliert er die eigentliche Aufgabe des Rechts aus den Augen: Die
Freiheit der Menschen zu sichern.





Zitat: 0:08


Kants Strafrecht ist unbrauchbar: 0:42


Die Strafe soll nicht willkürlich, sondern notwendig sein: 8:55


Die Anwendung von Kants Strafrecht: 15:05


Strafe darf auch, aber nie nur pragmatische Strafe sein: 17:54


Kritik an Kants Strafrecht: 27:55


- Kant wendet sein eigenes Prinzip nicht konsequent an: 35:19


- Kant will die Menschenwürde des Bestraften und des Strafenden
wahren, tut dies aber nicht: 40:12


- Kant vermischt Ethik und Recht: 53:46


Dank: 1:13:23





Auch im Mittelalter mochte ein gesunder Mensch nicht Henker sein:
https://youtu.be/c8mHU5QDpS8?si=PNIOb1xdT0Qi0_fW.





Das Strafrecht behandelt Kant vornehmlich in seiner Metaphysik
der Sitten: https://korpora.org/kant/aa06/331.html.





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