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vor 4 Monaten
Kant tritt ein für die vor ihm schon von Montesquieu
vorgeschlagene Teilung in legislative, exekutive und judikative
Gewalt. Dabei ist nach ihm aber die Legislativgewalt souverän:
Jeder Untertan des Staates, auch die beiden anderen Gewalten
stehen unter dem Gesetz, das bestimmt, was Recht und Unrecht ist.
Der Gesetzgeber selbst aber kann unmöglich unter dem Gesetz
stehen, das ja durch ihn erst gegeben wird. Eben darum muss er
untadelhaft und gleichsam der Repräsentant Gottes auf Erden sein
und darf kein Unrecht tun können, weil man ihn für dieses nicht
zur Rechenschaft ziehen könnte. Erreichen will Kant dies eben
mittels der Gewaltenteilung: Der Souverän soll den Staat
beherrschen, aber nicht regieren.
Zitat: 0:08
Gewaltenteilung bei Kant und ihre Herleitung aus der Vernunft:
0:33
Das Gewaltmonopol des Staates: 9:18
Der Gesetzgeber ist der Souverän: 20:13
Die Souveränität der Legislative und die Gefahr des Despotismus
als Problem der Rechtsphilosophie: 7:18
Lösung: Der Souverän soll religiös sein: 48:41
Lösung: Strikte Gewaltenteilung zwischen Legislative und
Exekutive: 55:16
Dank: 1:37:19
Über die Gewaltenteilung und die Rolle des Oberherrn im Staat
spricht Kant im zweiten Abschnitt von Über den Gemeinspruch: Das
mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis:
https://korpora.org/kant/aa08/289.html sowie in den Vorarbeiten
zum selben Werk: https://korpora.org/kant/aa23/125.html. Zum
Verständnis dieses Themas sollte man unbedingt auch seinen
handschriftlichen Nachlass zur Rechtsphilosophie:
https://korpora.org/kant/aa19/443.html und seine Vorlesungen zur
Rechtsphilosophie:
https://archive.org/details/kantsgesammeltes0027kant_s1s1/mode/2up
lesen
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