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Beschreibung
vor 3 Monaten
Kant unterscheidet zwei Regierungsarten: Die despotische und die
republikanische. Die Regierungsform ist dabei von der Staatsform
verschieden: Autokratie, Aristokratie oder Demokratie können
allesamt despotisch oder republikanisch regieren. Entscheidend
ist für Kant nicht, wer der Souverän im Staat ist, entscheidend
ist, dass der Souverän die Bürger repräsentiert und Gesetze gibt,
die die Freiheit wahren und dem Gemeinwillen entsprechen, sowie
dass der Souverän nicht zugleich Regent ist, also Gesetzgebung
und ausführende Gewalt voneinander geschieden sind. Die Republik
ist ein Rechtsstaat, der die Menschen allein der Vernunft
unterwirft, die Despotie ein Unrechtsstaat, in dem sie von der
Willkür des Herrschers abhängen.
Zitat: 0:08
Republik und Despotismus: 0:14
Die architektonische Herleitung der Regierungsformen: 13:47
1) In der Republik sind alle Menschen frei: 30:19
- Der Staat, der die Menschen beglücken will, ist despotisch:
41:09
2) In der Republik sind alle Untertanen gleich vor dem Gesetz:
58:47
- Die republikanische Gleichheit ist Gleichheit des Zwangs durch
das Gesetz: 1:15:33
- Der Gesetzgeber steht über dem Gesetz und muss daher
untadelhaft sein: 1:29:45
3) In der Republik sind alle selbstständigen Bürger brüderlich
als Gesetzgeber vereinigt: 1:41:40
- Wahlrecht: 2:13:02
Was die Republik ausmacht: 2:49:10
Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit: 2:58:10
Die Republik nach den vier Titeln der Kategorientafel: 3:10:57
Es kommt auf die Regierungsform an, nicht die Herrschaftsform:
3:22:44
Die Dauerhaftigkeit der Republik soll durch die Verfassung
garantiert sein: 3:30:52
Dank: 3:40:15
Den Republikanismus und seine drei Prinzipien beschreibt Kant in
seinen Aufsätzen Zum ewigen Frieden:
https://korpora.org/kant/aa08/341.html und Über den Gemeinspruch:
Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die
Praxis: https://korpora.org/kant/aa08/273.html sowie den
Vorarbeiten zu beiden Texten:
https://korpora.org/kant/aa23/153.html &
https://korpora.org/kant/aa23/125.html zudem in seinem
handschriftlichen Nachlass zur Anthropologie:
https://korpora.org/kant/aa15/ und zur Rechtsphilosophie:
https://korpora.org/kant/aa19/443.html.
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