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Beschreibung
vor 1 Woche
Eine schreckliche Vorstellung: Das eigene Kind ist plötzlich weg.
Ein Elternteil hat es ohne Zustimmung ins Ausland gebracht oder
es ist ohne Zustimmung aus dem Ausland wieder zurück nach
Deutschland gezogen.
Diese Situation ist tragischer als man denkt – und häufiger als
gedacht. Es geht selten um böswillige Verbrecher, sondern um
eskalierte Trennungskonflikte zwischen Eltern, die aus dem Ruder
laufen. Hier kommt das Haager Kindesentführungsübereinkommen
(HKÜ) ins Spiel. Klaus Wille erklärt, wie das HKÜ funktioniert
und warum Zeit entscheidend ist.
Im Mittelpunkt steht die Frage:
Darf ein Elternteil einfach Fakten schaffen und den
Lebensmittelpunkt eines Kindes ins Ausland verlagern?
In dieser Folge erfahren Sie:
wann das HKÜ anwendbar ist,
was „widerrechtliches Verbringen“ und „widerrechtliches
Zurückhalten“ bedeutet,
warum der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes so wichtig ist,
welche Bedeutung Art. 3, Art. 12 und Art. 13 HKÜ haben,
warum schnelles Handeln entscheidend ist,
welche typischen Fehler Eltern vermeiden sollten,
welche Risiken durch Selbstjustiz, Zögern und falsche
Argumentation entstehen,
und wann eine Rückführung ausnahmsweise abgelehnt werden
kann.
Außerdem bespreche ich eine aktuelle Entscheidung des OLG
München vom 18.06.2025 – 12 UF 539/25 e, in der es um
die Rückführung von Kindern in die Ukraine ging.
Wenn Ihr Kind ins Ausland gebracht wurde, nach einer
Auslandsreise nicht zurückkommt oder wenn Sie selbst mit Ihrem
Kind ins Ausland ziehen möchten, sollten Sie frühzeitig
rechtlichen Rat einholen. Gerade bei internationalen
Kindschaftskonflikten zählt oft jeder Tag.
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Klaus Wille Fachanwalt für Familienrecht Ostheimer Str. 28 51103
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