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  4. Zurück aus dem Ausland – und was ist mit der Krankenversicherung?
Wir bitten zur Umfrage (3-5 Minuten): Wir möchten mit Deinem
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zur Umfrage.

Zur Folge:

Es gibt viele Gründe, sich vorübergehend im Ausland
niederzulassen, dazu gehört natürlich auch die klassische
Entsendung. Dabei können die deutschen Rechtsvorschriften weiter
gelten, oder die Versicherung erfolgt im Beschäftigungsstaat,
also im Ausland.

Was passiert aber, wenn der betroffene Mitarbeiter zurück nach
Deutschland kommt mit seiner Krankenversicherung? Es gibt zwar
ein Beitrittsrecht, aber das ist an bestimmte Bedingungen
geknüpft. Auch eine „Weiterversicherung“ im Anschluss an eine
ausländische Versicherungszeit ist oft möglich, aber eben nicht
immer.

Damit man nach der Rückkehr nicht ohne Krankenversicherungsschutz
dasteht, kann die Anwartschaftsversicherung helfen. In welchen
Fällen das sinnvoll und notwendig ist, darüber sprechen Helge
Welling und Jürgen Heidenreich mit Nancy Adam von Ernst&Young
(EY).

Sie bringt Praxisbeispiele aus ihrer tätlichen Arbeit mit und
erzählt, wo es manchmal kneift. So können Unternehmen ihr
Haftungsrisiko minimieren und für eine optimale Absicherung ihrer
entsandten Mitarbeiter sorgen.

Nancy Adam auf LinkedIn.

Mit Fragen und Anmerkungen zur Folge oder Themenvorschlägen
wenden Sie sich bitte an: vielfaltgewinnt@tk.de

Music by
⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Lemonmusicstudio⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠.

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