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Beschreibung
vor 1 Woche
Als Gender Pay Gap wird die geschlechterbedingte
Ungleichbehandlung in der Entlohnung für eine vergleichbare
Tätigkeit bezeichnet. Auch im Kunstbetrieb werden unter diesem
Begriff geschlechterbedingte Umsatz- und Einkommensunterschiede -
zu Lasten von Künstlerinnen - beklagt. Lässt sich die Gender Pay
Gap Problematik, wie sie aus Angestellten- und
Arbeitsverhältnissen bekannt ist, auf den Kunstbetrieb überhaupt
übertragen? Wird im Kunstbetrieb tatsächlich gleiches Ungleich
behandelt? Oder liegt das Problem nicht vielmehr woanders?
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