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Episoden
03.04.2026
14 Minuten
Als Gender Pay Gap wird die geschlechterbedingte Ungleichbehandlung in der Entlohnung für eine vergleichbare Tätigkeit bezeichnet. Auch im Kunstbetrieb werden unter diesem Begriff geschlechterbedingte Umsatz- und Einkommensunterschiede - zu Lasten von Künstlerinnen - beklagt. Lässt sich die Gender Pay Gap Problematik, wie sie aus Angestellten- und Arbeitsverhältnissen bekannt ist, auf den Kunstbetrieb überhaupt übertragen? Wird im Kunstbetrieb tatsächlich gleiches Ungleich behandelt? Oder liegt das Problem nicht vielmehr woanders?
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20.03.2026
19 Minuten
Wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Aspekte sind nicht Teil des Lehrplans einer Kunstakademie. Spätestens dann, wenn Künstler diese verlassen und auf den Kunstmarkt treffen gilt: Künstler sind Teil eines Wirtschaftssystems und müssen unternehmerisch denken. Hieran mangelt es aber nach wie vor. Künstler sind heute mehr Unternehmer denn je. Nach wie vor ist unternehmerisches Denken aber nur rudimentär vorhanden. Fehlendes Unternehmerdenken aber kostet Zeit, Geld und Karriere.
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06.03.2026
15 Minuten
Aufhängen, Abhängen, Rahmen und Lagern. Der Umgang mit Kunstwerken verlangt Vorsicht und Feingefühl. Wer den Zustand eines Kunstwerkes bewahren will, sollte einiges beachten. Wie fasse ich Gemälde und Skulpturen an und was sollte tunlichst unterbleiben? Wo und wie hängt man Kunstwerke am besten nicht auf, welche Fehler sollten bei Rahmung und Lagerung vermieden werden? Auch Kunstwerke haben Gefühle und verdienen eine umsichtige Behandlung.
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20.02.2026
23 Minuten
Wirtschaftlich unruhige Zeiten, harter Wettbewerb, dank digitaler Möglichkeiten sich selbst vermarktende Künstler - Was sind die aktuell größten Herausforderungen für Galerien ?Hat das klassische Galeriemodell tatsächlich ausgedient? Braucht es heute Secondary Market und Künstler Nachlässe im Programm? Wie sollten Künstler vorgehen, um auf sich aufmerksam zu machen? Diese andere Fragen stelle ich Carolin Leistenschneider von der Berliner Galerie Haverkampfleistenschneider.
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06.02.2026
13 Minuten
Martin Kippenberger hat die Gemälde Paris Bar Variante 1 und 2 nicht selbst gemalt - das hat ein Plakatmaler für ihn erledigt, dem er hierfür Fotos überlassen hatte. Der Plakatmaler hat gerichtlich erwirkt, dass er künftig als Miturheber beider Bilder genannt werden muss. Dieser Fall zeigt ein grundsätzliches Problem im Kunstbetrieb: Viele Künstler beschäftigen Assistenten, Gehilfen oder sonstige Mitarbeiter, die an der Entstehung ihrer Kunstwerke beteiligt sind. Das Urheberrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass sie per Gesetzt Miturheber dieser Werke werden. Wann ist das der Fall und was können Künstlerinnen und Künstler tun, um rechtlich alleiniger Herr des Produktionsergebnisses zu sein?
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Über diesen Podcast
Der Podcast über den Kunstmarkt. Meinungen, Geschichten,
Hintergründe, Einblicke, Analysen und Wissenswertes über den
Kunstmarkt. Kontakt: Dirk Lehr Michaelkirchplatz 4 10179 Berlin
dirklehrcollection@gmail.com
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