# 167 mit Sofortmeldepflicht für die Beauty-Branche & Urteil zur Rufbereitschaft von Ärzten
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Beschreibung
vor 1 Tag
Seit 01.01.2026 gilt für Kosmetik- und Friseurunternehmen eine
neue Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung – und zwar auch
für Minijobber und Probearbeiten.
Steuerberaterin Janine Peine erklärt, welche Meldungen
Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn erledigen müssen und wo
Bußgeldrisiken drohen.
Außerdem bespricht Rechtsanwältin Katrin-C. Beyer, LL.M. ein
aktuelles Urteil des LAG Niedersachsen zur Rufbereitschaft eines
Oberarztes: Darf ein Arbeitgeber verlangen, dass ein Arzt
innerhalb von 30 Minuten „am Patienten“ verfügbar ist? Eine
Entscheidung mit möglichen Folgen für Krankenhäuser und
Dienstpläne.
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