Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 3 Monaten
Seit 01.01.2026 gilt für Kosmetik- und Friseurunternehmen eine
neue Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung – und zwar auch
für Minijobber und Probearbeiten.
Steuerberaterin Janine Peine erklärt, welche Meldungen
Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn erledigen müssen und wo
Bußgeldrisiken drohen.
Außerdem bespricht Rechtsanwältin Katrin-C. Beyer, LL.M. ein
aktuelles Urteil des LAG Niedersachsen zur Rufbereitschaft eines
Oberarztes: Darf ein Arbeitgeber verlangen, dass ein Arzt
innerhalb von 30 Minuten „am Patienten“ verfügbar ist? Eine
Entscheidung mit möglichen Folgen für Krankenhäuser und
Dienstpläne.
Weitere Episoden
9 Minuten
vor 1 Woche
10 Minuten
vor 2 Wochen
9 Minuten
vor 1 Monat
Abonnenten
Wilnsdorf
Kommentare (0)
Melde Dich an, um einen Kommentar zu schreiben.