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Beschreibung
vor 1 Tag
Zum 1. Juli steigen die Pflegemindestlöhne erneut.
Steuerberaterin Janine Peine erläutert, welche Vergütungssätze
künftig gelten, was sich bei der Tariftreuepflicht ändert und
worauf bei Dokumentation und Personaleinsatz zu achten ist.
Außerdem erklärt Rechtsanwältin Katrin-C. Beyer, LL.M, unter
welchen Voraussetzungen kirchliche Arbeitgeber eine
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung verlangen
dürfen.
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