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  4. Folge 4 - Über den Mythos Mental Health und unerwünschte Einblicke in Kalender und Beziehungen
Was passiert wenn ich etwas laufen habe, mit eine:r:einem
Arbeitskolleg:in? Ist Mental Health ein “nice-to-have”, eine App,
oder nicht einfach eine Grundvoraussetzung eines jeden
Arbeitsplatzes? Und: Habe ich als Führungskraft das Recht auf die
Vollansicht des Kalenders meiner Mitarbeiter:innen? 

Wir lieben Realtalk - und sprechen daher über das, was Euch am
Arbeitsplatz wirklich beschäftigt.

Wie hat Euch die Folge gefallen? Hinterlasst uns gerne einen
Kommentar und eine Bewertung!

Schick uns deine Fragen und Anliegen an
https://maritahaas.at/podcastbox! Oder schreib uns gerne auf
⁠podcast@maritahaas.at⁠⁠. Wir behandeln alle Fragen anonym und
diskutieren sie in einer unserer nächsten Folgen. 

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unseren Instagram-Kanal
https://www.instagram.com/was_geht_ab_in_organisationen/

-> Mehr über Marita:
https://www.linkedin.com/in/maritahaas/

-> Mehr über Anna:
https://www.linkedin.com/in/anna-mahlodji-a27b4314b/

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Links zu Folge 4:

Für alle, die den Checkin Generator ausprobieren wollen, hier ist
er: https://www.checkin-generator.de/

Hinweise zu Dingen die wir besprochen haben:

Zum Thema Beziehgungen am Arbeitsplatz: Artikel zu
rechtlicher Einschätzung des Österreichischen
Gewerkschaftsbunds:
https://www.oegb.at/themen/arbeitsrecht/rechte-und-pflichten-am-arbeitsplatz/partnerboerse-arbeitsplatz

Die deutsche Wirtschaftspsychologin Vera Starker zeigt in
einer Studie zum Thema Arbeitsunterbrechungen, dass 50% von
Meetings und Unterbrechungen in die produktivsten Studien des
Tages fallen und darüber hinaus unangekündigte Meetings den
Arbeitsfluss unterbrechen.
https://nextworkinnovation.com/wp-content/uploads/2025/12/Studie_Konzentriertes_Arbeiten_Organisationsaufgabe_111225.pdf 

All-In Verträge bedeuten nicht, dass man unbegrenzt arbeiten
muss: Hier findest du einen Artikel des ÖGB:
https://www.gpa.at/meine-situation/ich-habe-einen-allin-vertrag.
Und:  Rechtsanwalt Johannes Kautz auf Instagram zum
Thema All-In:
https://www.instagram.com/reel/DP_rrXxiOqM/?igsh=MXJzZDkxZDk0c2trbQ==

In Frankreich schützt das “Recht auf Abschalten” (“droit à la
déconnexion)” seit 2017 Arbeitnehmer:innen vor beruflicher
Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit: Zum Nachlesen im
Standard (Jän 2017) :
https://www.derstandard.at/story/2000050142144/franzoesische-arbeitnehmer-duerfen-offline-gehen

KORREKTUR: Marita spricht in dieser Folge die Arbeitszeit
in Schweden und Dänemark an. Hier ist uns ein Fehler unterlaufen:
Während in Dänemark tatsächlich eine Vollarbeitszeit von 37
Stunden gelebt wird, sind es in Schweden gesetzlich 40 (auch wenn
diese in der Praxis oft auf 37,5 - 38,5 fallen).

Audio Credits: I’MIN - Bonafide (Instrumental Version) - Epidemic
Sound 
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„Folge 4 - Über den Mythos Mental Health und unerwünschte Einblicke in Kalender und Beziehungen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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