Warum Kippenbergers Paris Bar nicht zum Präzedenzfall taugt
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vor 2 Wochen
Martin Kippenberger hat die Gemälde Paris Bar Variante 1 und 2
nicht selbst gemalt - das hat ein Plakatmaler für ihn erledigt,
dem er hierfür Fotos überlassen hatte. Der Plakatmaler hat
gerichtlich erwirkt, dass er künftig als Miturheber beider Bilder
genannt werden muss. Dieser Fall zeigt ein grundsätzliches
Problem im Kunstbetrieb: Viele Künstler beschäftigen Assistenten,
Gehilfen oder sonstige Mitarbeiter, die an der Entstehung ihrer
Kunstwerke beteiligt sind. Das Urheberrecht sieht unter
bestimmten Voraussetzungen vor, dass sie per Gesetzt Miturheber
dieser Werke werden. Wann ist das der Fall und was können
Künstlerinnen und Künstler tun, um rechtlich alleiniger Herr des
Produktionsergebnisses zu sein?
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