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Beschreibung
vor 4 Monaten
Zwischen Ehrenamt und Hauptamt, Vertretungsmacht nach § 26
BGB, besonderem Vertreter (§ 30 BGB) und persönlicher Haftung
entstehen schnell Grauzonen. Gerade für Vorstände und
Geschäftsführungen sind klare Zuständigkeiten, saubere Regeln und
Absicherung entscheidend. Nur wer Rollen, Pflichten und Grenzen
kennt, führt rechtssicher – und bleibt handlungsfähig.
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