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  4. BGH-Entscheidung verunsichert Anbieter von Mieterstrom
Durch sogenannte Mieterstrommodelle können Mieter günstigeren und
lokalproduzierten Photovoltaikstrom bekommen. Diese Projekte
profitierten bislang von einer Sonderregelung im
Energiewirtschaftsgesetz. Durch diese Sonderregelung für sogenannte
Kundenanlagen kann Mieterstrom günstiger an Mieter verkauft werden.
Ein Beschluss des Bundesgerichtshofs aus dem Sommer hat aber für
Unklarheit unter Mieterstromanbietern gesorgt. Welche Projekte
können nun noch von der Sonderregel profitieren? Und was bedeutet
das für neue Mieterstromprojekte? Darüber sprechen Alena Lagmöller
und Philip Raillon in dieser Folge der Justizreporter*innen. Als
Gast haben sie den wissenschaftlichen Leiter der Stiftung
Umweltenergierecht Thorsten Müller. Über die Rolle von Mieterstrom
bei der Energiewende sprechen sie mit Ralph Henger vom Institut der
deutschen Wirtschaft.
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„BGH-Entscheidung verunsichert Anbieter von Mieterstrom“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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