#170: Weihnachtsfeier: Steuerfalle oder Mitarbeitermotivation? Alles zur 110€-Grenze & Pauschalsteuer
39 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Woche
Weihnachtsfeiern im Unternehmen sind steuerlich komplex – wer die
110-Euro-Grenze falsch anwendet, riskiert Lohnsteuer- und
Sozialversicherungspflichten. Diese Episode erklärt, wann eine
Weihnachtsfeier als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn gilt, wie die
steuerfreie Behandlung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG funktioniert
und warum die Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
EStG auch bei Einladungen nur an Führungskräfte zulässig ist.
Zusätzlich wird besprochen, was passiert, wenn Geschäftsfreunde
teilnehmen oder der Alkoholkonsum überhandnimmt – inklusive der
Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 17.10.2023 (Az. 6 K
6089/20). Auch die Frage nach dem Vorsteuerabzug (BFH, V R 16/21)
und Gestaltungsmöglichkeiten wie Fortbildung oder Geschenke werden
praxisnah beleuchtet. Perfekt für alle, die in Lohnbuchhaltung,
Steuerberatung oder HR tätig sind. Nähere Informationen zum Podcast
und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website:
https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns
Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von
Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen:
https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um
bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige
Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du
hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne
eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht
besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV
110-Euro-Grenze falsch anwendet, riskiert Lohnsteuer- und
Sozialversicherungspflichten. Diese Episode erklärt, wann eine
Weihnachtsfeier als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn gilt, wie die
steuerfreie Behandlung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG funktioniert
und warum die Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
EStG auch bei Einladungen nur an Führungskräfte zulässig ist.
Zusätzlich wird besprochen, was passiert, wenn Geschäftsfreunde
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6089/20). Auch die Frage nach dem Vorsteuerabzug (BFH, V R 16/21)
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