# 152 mit "Herpes am … Geses?" - wenn Rechtschreibung vor Gericht keine Rolle spielt & was der BFH zur Pflegezusatzversicherung sagt
vor 4 Monaten
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vor 4 Monaten
In dieser Folge wird es ein wenig kurios und gleichzeitig
hochrelevant:
Janine Peine berichtet über ein brandaktuelles Urteil des
Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Abziehbarkeit von
Pflegezusatzversicherungen.
Bei Katrin-C. Beyer wird es dann kurios, denn sie berichtet von
einer Berliner Entscheidung, die unter den Schlagzeilen „Herpes
am Geses“ und „Simpotome“ viral ging. Ob ein Attest trotz
haarsträubender Rechtschreibfehler überhaupt tauglich ist, um
eine Verhandlungsunfähigkeit zu belegen, durfte das Gericht
entscheiden.
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