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Willkommen zum Steuerrechtspodcast der Universität St. Gallen! In
dieser Episode sprechen Prof. Dr. Peter Hongler und Ralf Ralf
Imstepf, Leiter der Rechtsabteilung Mehrwertsteuer bei der
Eidgenössischen Steuerverwaltung, über die Rückerstattung der
Verrechnungssteuer in der Schweiz.

Key Points der Episode:

Zweck der Verrechnungssteuer: Fiskalzweck (staatliche
Einnahmen) und Sicherungszweck (Sicherstellung der Besteuerung
von Einkünften).

Rückerstattungsberechtigung: Steuerehrliche Personen und
juristische Personen, die Einkünfte korrekt deklarieren, erhalten
die Verrechnungssteuer zurück. Beim internationalen Bezug werden
Doppelbesteuerungsabkommen relevant.

Vorgehen für Privatpersonen und Unternehmen: Natürliche
Personen deklarieren verrechnungssteuerpflichtige Einkünfte in
der Steuererklärung und erhalten die Steuer zurück. Juristische
Personen müssen ein Gesuch bei der Eidgenössischen
Steuerverwaltung einreichen.

Missbrauchsverhinderung: Das "Recht zur Nutzung" und
Anti-Steuerumgehungsvorschriften verhindern die missbräuchliche
Rückerstattung.

Praktische Herausforderungen: Unternehmen kämpfen oft
mit Liquiditätsproblemen, da Rückerstattungen Monate dauern
können.

Erleichterung durch das Meldeverfahren: Besonders im
Konzernverhältnis ermöglicht das Meldeverfahren eine unmittelbare
Verfügung über die Einkünfte, ohne lange Wartezeiten.

Mit einer spannenden Anekdote zum Thema Negativzinsen rundet das
Gespräch die Folge ab.

Viel Freude beim Hören!
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„Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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