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Beschreibung
vor 5 Monaten
Häufig bestreiten Dienststellen ein Mitbestimmungsrecht der
Personalräte bei der Gefährdungsbeurteilung noch immer unter
Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Das
Hauptargument: Die Gefährdungsbeurteilung sei noch keine
mitbestimmungspflichtige »Maßnahme«. Doch dem können Personalräte
gute Argumente entgegenhalten.
Personalräte bei der Gefährdungsbeurteilung noch immer unter
Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Das
Hauptargument: Die Gefährdungsbeurteilung sei noch keine
mitbestimmungspflichtige »Maßnahme«. Doch dem können Personalräte
gute Argumente entgegenhalten.
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