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Beschreibung
vor 6 Monaten
Nebenbei etwas dazuverdienen – dürfen Beschäftigte im öffentlichen
Dienst das auch? Für Beamte sind Nebenjobs in der Regel
genehmigungspflichtig. Tarifbeschäftigte müssen sie zumindest
anzeigen, doch unter bestimmten Voraussetzungen können sie ihnen
untersagt werden. Wann, dass verrät die Ausgabe 10/2025 von »Der
Personalrat«. Hier können Sie vorab schon einmal reinhören.
Dienst das auch? Für Beamte sind Nebenjobs in der Regel
genehmigungspflichtig. Tarifbeschäftigte müssen sie zumindest
anzeigen, doch unter bestimmten Voraussetzungen können sie ihnen
untersagt werden. Wann, dass verrät die Ausgabe 10/2025 von »Der
Personalrat«. Hier können Sie vorab schon einmal reinhören.
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