Sanktionsrechtliche Hinweispflichten
13 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Monaten
Sanktionsverstöße – Unternehmen und Privatpersonen in der Pflicht
In der aktuellen Folge berichtet Dr. Leonhardt über
sanktionsrechtliche Hinweispflichten. Er geht auf die FAQs des BAFA
ein, die (unverbindliche) Auslegungshinweise der weit gefassten
Pflichten beinhalten. Dr. Leonhardt skizziert typische
Konstellationen, die die Hinweispflicht auslösen und zeigt auf, in
welchen Fällen für die Praxis noch Unsicherheiten bestehen. In
diesem Zusammenhang erläutert er die Rolle der zuständigen Behörden
und welche Folgen bei Verstößen drohen können. Zum Schluss
beleuchtet Dr. Leonhardt, wieso die sanktionsrechtlichen
Hinweispflichten aus rechtsdogmatischer Perspektive
diskussionswürdig sind und gibt einen Überblick, worauf im
konkreten Fall zu achten ist. Hier geht‘s zur Übersicht des
Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu den
Russland-Embargos:
https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Russland/russland_node.html
Hier geht’s zur Folge „Die Russland-Sanktionen im Fokus – Was
müssen WirtschaftsteilnehmerInnen beachten?“:
https://criminal-compliance.podigee.io/92-cr Hier geht’s zur Folge
„Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II“:
https://criminal-compliance.podigee.io/140-cr Dr. Arthur Leonhardt
ist Rechtsanwalt und seit April 2025 als Salary Partner bei Rosinus
| Partner Rechtsanwälte PartG mbB tätig. Er berät in allen
Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts und
schwerpunktmäßig zu außenwirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.
Dr. Leonhardt ist erreichbar unter a.leonhardt@rosinus-partner.com
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
In der aktuellen Folge berichtet Dr. Leonhardt über
sanktionsrechtliche Hinweispflichten. Er geht auf die FAQs des BAFA
ein, die (unverbindliche) Auslegungshinweise der weit gefassten
Pflichten beinhalten. Dr. Leonhardt skizziert typische
Konstellationen, die die Hinweispflicht auslösen und zeigt auf, in
welchen Fällen für die Praxis noch Unsicherheiten bestehen. In
diesem Zusammenhang erläutert er die Rolle der zuständigen Behörden
und welche Folgen bei Verstößen drohen können. Zum Schluss
beleuchtet Dr. Leonhardt, wieso die sanktionsrechtlichen
Hinweispflichten aus rechtsdogmatischer Perspektive
diskussionswürdig sind und gibt einen Überblick, worauf im
konkreten Fall zu achten ist. Hier geht‘s zur Übersicht des
Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu den
Russland-Embargos:
https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Russland/russland_node.html
Hier geht’s zur Folge „Die Russland-Sanktionen im Fokus – Was
müssen WirtschaftsteilnehmerInnen beachten?“:
https://criminal-compliance.podigee.io/92-cr Hier geht’s zur Folge
„Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II“:
https://criminal-compliance.podigee.io/140-cr Dr. Arthur Leonhardt
ist Rechtsanwalt und seit April 2025 als Salary Partner bei Rosinus
| Partner Rechtsanwälte PartG mbB tätig. Er berät in allen
Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts und
schwerpunktmäßig zu außenwirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.
Dr. Leonhardt ist erreichbar unter a.leonhardt@rosinus-partner.com
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