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Beschreibung
vor 10 Monaten
Gesichtsbehandlungen mittels minimal-invasiver Verfahren sind zum
Trend geworden und werden vielfach bei Instagram und TikTok
beworben. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist dies
besorgniserregend. Deshalb ist sie auf Verbraucherbeschwerden gegen
zwei prominente Ärzte vorgegangen, die ihre Behandlungen mit
Vorher-Nachher-Darstellungen offensiv auf ihren
Social-Media-Kanälen bewerben. Nach Auffassung der
Verbraucherzentrale NRW handelt es sich auch bei den angebotenen
Behandlungen um operative plastisch-chirurgische Eingriffe, für die
entsprechende vergleichende Darstellungen gesetzlich verboten sind.
Der Fall ging bis zum BGH, der jüngst hierzu entschieden hat. Die
Entscheidung behandeln wir in unserer aktuellen Podcast-Folge von
„Genau mein Fall“.
Trend geworden und werden vielfach bei Instagram und TikTok
beworben. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist dies
besorgniserregend. Deshalb ist sie auf Verbraucherbeschwerden gegen
zwei prominente Ärzte vorgegangen, die ihre Behandlungen mit
Vorher-Nachher-Darstellungen offensiv auf ihren
Social-Media-Kanälen bewerben. Nach Auffassung der
Verbraucherzentrale NRW handelt es sich auch bei den angebotenen
Behandlungen um operative plastisch-chirurgische Eingriffe, für die
entsprechende vergleichende Darstellungen gesetzlich verboten sind.
Der Fall ging bis zum BGH, der jüngst hierzu entschieden hat. Die
Entscheidung behandeln wir in unserer aktuellen Podcast-Folge von
„Genau mein Fall“.
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