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Beschreibung
vor 7 Monaten
Die Steuerberatung steht vor einem Umbruch: Künftig könnten auch
Versicherungsvertreter, Hausverwaltungen oder Banken bestimmte
steuerliche Fragen beantworten. Ein neuer Referentenentwurf zum
Steuerberatungsgesetz (§ 4e StBerG-E) erlaubt steuerliche
Nebenleistungen, wenn sie eng mit dem jeweiligen Berufsbild
verknüpft sind. Lohnsteuerhilfevereine dürfen zudem künftig auch
bei höheren Einkünften beraten, während unentgeltliche
Steuerberatung im Bekanntenkreis und durch sogenannte Tax Law
Clinics an Hochschulen ausgeweitet wird. Gleichzeitig steigen die
Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab 1. Juli 2025
um bis zu 9 %. Welche Chancen und Risiken bringt die Reform – und
macht demnächst tatsächlich der Versicherungsvertreter die
Steuererklärung? Nähere Informationen zum Podcast und alle
bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website:
https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns
Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über
ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher
dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte &
aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung:
www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um
bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige
Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du
hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne
eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Versicherungsvertreter, Hausverwaltungen oder Banken bestimmte
steuerliche Fragen beantworten. Ein neuer Referentenentwurf zum
Steuerberatungsgesetz (§ 4e StBerG-E) erlaubt steuerliche
Nebenleistungen, wenn sie eng mit dem jeweiligen Berufsbild
verknüpft sind. Lohnsteuerhilfevereine dürfen zudem künftig auch
bei höheren Einkünften beraten, während unentgeltliche
Steuerberatung im Bekanntenkreis und durch sogenannte Tax Law
Clinics an Hochschulen ausgeweitet wird. Gleichzeitig steigen die
Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab 1. Juli 2025
um bis zu 9 %. Welche Chancen und Risiken bringt die Reform – und
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