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Beschreibung
vor 11 Monaten
Remote Work sprengt Grenzen – das Arbeitsrecht zieht sie wieder.
Der OGH hat nun klargestellt, ob der Kündigungsschutz nach § 105
ArbVG auch für Arbeitnehmer:innen gilt, die virtuell aus dem
Ausland für einen Betrieb arbeiten, der in Österreich nur am Papier
existiert.
Der OGH hat nun klargestellt, ob der Kündigungsschutz nach § 105
ArbVG auch für Arbeitnehmer:innen gilt, die virtuell aus dem
Ausland für einen Betrieb arbeiten, der in Österreich nur am Papier
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