#169 Selbstanzeige einreichen nach Steuerhinterziehung mit Airbnb und Kryptogeschäften: letzte Chance!
11 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Monaten
Diese Episode des Podcasts ist ein Audiomitschnitt aus dem
Youtube Video "Selbstanzeige einreichen nach Steuerhinterziehung
mit Airbnb und Kryptogeschäften: letzte Chance!".
Steuerhinterzieher haben vor dem Gesetz die Möglichkeit, eine
strafbefreiende Selbstanzeige einzureichen. Auch bei
unversteuerten Einkünften aus Airbnb-Vermietungen ebenso wie bei
Steuerhinterziehung infolge unversteuerter Gewinne aus
Kryptogeschäften kann eine Selbstanzeige die Rettung sein - wenn
man rasch handelt. Denn die EU hat neue Richtlinien erlassen, die
Betreiber von Plattformen dazu verpflichten, bei ihnen gemeldete
Personen den Finanzbehörden der EU-Mitgliedsstaaten zu melden. So
können diese überprüfen, ob die dort gemeldeten Steuerpflichtigen
ihre Einkünfte ordnungsgemäß erklärt haben. Nur wer noch rasch
eine Selbstanzeige einreicht, kann hoffen, einem
Steuerstrafverfahren zu entgehen.
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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater.
Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im
Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und
Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25
Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er
Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für
Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor
berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent
des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater)
und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge
Finanzbeamte fort. In der Praxis hat er sich auf die
Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät
hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen,
Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine
Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen
in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die
laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und
Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer
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