#168 Haftungsrisiken bei geteilter Geschäftsführung: Geschäftsführerordnung richtig aufsetzen!

#168 Haftungsrisiken bei geteilter Geschäftsführung: Geschäftsführerordnung richtig aufsetzen!

9 Minuten

Beschreibung

vor 5 Monaten

Diese Episode des Podcasts ist ein Audiomitschnitt aus dem
Youtube Video "Haftungsrisiken bei geteilter Geschäftsführung:
Geschäftsführerordnung richtig aufsetzen!".


Wer haftet, wenn in der GmbH oder AG ein Fehler passiert – obwohl
die Zuständigkeiten intern längst verteilt sind? In diesem Video
zeigen Steuerberater Prof. Dr. Christoph Juhn und Jan-Frederik
Jarosch (Rechtsanwalt bei JUHN Partner), warum eine juristisch
sauber formulierte Geschäftsführerordnung unerlässlich ist,
sobald mehrere Geschäftsführer oder Vorstände im Unternehmen
tätig sind. Wir erklären die Haftungsrisiken, strafrechtlichen
Konsequenzen und welche Fehler bei fehlender oder fehlerhafter
Regelung drohen. Außerdem erfahren Sie, warum mündliche
Absprachen nicht ausreichen – und wie Sie sich mit einer
wirksamen Ordnung rechtlich absichern.


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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.


Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater.
Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im
Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und
Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25
Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er
Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für
Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor
berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent
des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater)
und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge
Finanzbeamte fort.  In der Praxis hat er sich auf die
Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät
hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen,
Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine
Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen
in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die
laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und
Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer
Hand“.


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