#166 Nachlass optimal gestalten: Testamentsvollstrecker einsetzen!

#166 Nachlass optimal gestalten: Testamentsvollstrecker einsetzen!

5 Minuten

Beschreibung

vor 5 Monaten

Diese Episode des Podcasts ist ein Audiomitschnitt aus dem
Youtube Video "Nachlass optimal gestalten: Testamentsvollstrecker
einsetzen!".


In diesem Video sprechen Prof. Dr. Christoph Juhn und Alexander
Meier (Rechtsanwalt bei JUHN Partner) über den Einsatz und die
Aufgaben von Testamentsvollstreckern. Sie erfahren, warum ein
Testamentsvollstrecker in bestimmten Fällen sinnvoll ist und
welche Aufgaben er übernimmt. Sie diskutieren, wann die
Bestellung eines Testamentsvollstreckers empfehlenswert ist,
insbesondere bei Erbengemeinschaften oder minderjährigen Erben.
Außerdem erfahren Sie, wie lange die Testamentsvollstreckung
dauern kann und welche Rechte und Pflichten der
Testamentsvollstrecker hat. Erhalten Sie wertvolle Einblicke, um
Ihre Nachlassplanung optimal zu gestalten


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Telefon: +49 221 999 832-11


E-Mail: Mail@Juhn.com


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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.


Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater.
Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im
Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und
Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25
Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er
Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für
Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor
berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent
des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater)
und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge
Finanzbeamte fort.  In der Praxis hat er sich auf die
Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät
hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen,
Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine
Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen
in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die
laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und
Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer
Hand“.


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