#147: E-Auto Steuertrick: 30.000 Euro sparen und Ladestation steuerfrei dazu
34 Minuten
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vor 5 Monaten
Die 75%-Abschreibung nach § 7 Abs. 2a EStG bei E-Fahrzeugen birgt
enormes Gestaltungspotenzial – ein 100.000 Euro teures E-Auto das
überwiegend privat gefahren wird, kann einen Steuervorteil von über
30.000 Euro ermöglichen. Besonders interessant ist das wenn das
Unternehmen abschließend steuergunstig verkauft oder aufgegeben
wird. Gleichzeitig bieten Arbeitgeber-Förderungen bei
Ladevorrichtungen interessante steuerliche
Gestaltungsmöglichkeiten. Die Episode beleuchtet drei
Fördermodelle: Überlassung nach § 3 Nr. 46 EStG bleibt vollständig
steuer- und beitragsfrei, wenn das zusätzlich z laufenden Gehalt
erfolgt nach § 8 Abs. 4 EStG. Eine 1.000 Euro Wallbox kann somit
komplett steuerfrei überlassen werden. Bei der Übereignung entsteht
ein Sachbezug nach § 8 Abs. 2 EStG, bewertet mit 96% des Endpreises
abzüglich Zuzahlungen. Zuschüsse können individuell versteuert oder
pauschaliert werden. Besonders vorteilhaft ist die Pauschalierung
nach § 40 Abs. 2 Nr. 6 EStG mit 25% Lohnsteuer ohne Sozialabgaben.
Parallel droht durch Section 899 aus dem US-“One Big Beautiful
Bill” ab Juli 2025 eine zusätzliche Quellensteuer von bis zu 20%
auf Dividenden und Zinsen für deutsche Investoren. Bei 1.000 Euro
Dividende verbleiben statt 750 Euro nur noch 550 Euro netto.
Unternehmen mit US-Bezu sowie Anleger mit US-Aktien und US-ETF
wären betroffen. Nähere Informationen zum Podcast und alle
bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website:
https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns
Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von
Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen:
https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um
bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige
Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du
hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne
eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht
besteuert“-Buch erscheint am 14.01.2025, jetzt vorbestellen:
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30.000 Euro ermöglichen. Besonders interessant ist das wenn das
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wird. Gleichzeitig bieten Arbeitgeber-Förderungen bei
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Gestaltungsmöglichkeiten. Die Episode beleuchtet drei
Fördermodelle: Überlassung nach § 3 Nr. 46 EStG bleibt vollständig
steuer- und beitragsfrei, wenn das zusätzlich z laufenden Gehalt
erfolgt nach § 8 Abs. 4 EStG. Eine 1.000 Euro Wallbox kann somit
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nach § 40 Abs. 2 Nr. 6 EStG mit 25% Lohnsteuer ohne Sozialabgaben.
Parallel droht durch Section 899 aus dem US-“One Big Beautiful
Bill” ab Juli 2025 eine zusätzliche Quellensteuer von bis zu 20%
auf Dividenden und Zinsen für deutsche Investoren. Bei 1.000 Euro
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