Update zum Hinweisgeberschutzgesetz
20 Minuten
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Beschreibung
vor 6 Monaten
Whistleblower im Fokus: Was hat das Hinweisgeberschutzgesetz bisher
bewirkt – und wo hakt es noch? Rund zwei Jahre nach dem
Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes ziehen Dr. Rosinus und
Dr. Altenbach ein Zwischenfazit und werfen einen Blick auf dessen
Umsetzung in der Praxis. Sie analysieren die seither eingetretenen
Entwicklungen und beleuchten aktuelle Diskussionspunkte. Zudem
gehen sie auf erste Gerichtsentscheidungen sowie Strafverfahren
ein, die im Zusammenhang mit dem HinSchG stehen. Hier geht’s zur
Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für
die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 HinSchG
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/111/VO Hier geht‘s zur
Entscheidung des LAG Niedersachsen vom 11. November 2024, Az. 7 SLa
306/24
(https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/3cdd9634-1e23-4489-8a32-31823f9df5f0),
die die Frage betrifft, was der Mitarbeitende in einem
arbeitsgerichtlichen Verfahren beweisen muss, um sich auf das
Benachteiligungsverbot nach dem HinSchG berufen zu können. Hier
geht‘s zur Entscheidung des ArbG Hamm vom 16. Februar 2024, Az. 2
Ca 1229/23
(https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/hamm/arbg_hamm/j2024/2_Ca_1229_23_Urteil_20240216.html)
zur Voraussetzung der Nutzung der Meldestelle zur Erlangung des
besonderen Schutzes nach dem HinSchG. Hier geht‘s zur Entscheidung
des LG Nürnberg-Fürth vom 14. Februar 2024
(https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/8363.htm),
die die Frage betrifft, ob eine anonyme Meldung über ein
Hinweisgebersystem Grundlage für einen Durchsuchungs- und
Beschlagnahmebeschluss sein kann. Hier geht’s zur Folge Nr. 159
„Ordnungswidrigkeiten im Hinweisgeberschutzgesetz“
https://criminal-compliance.podigee.io/159-ordnungswidrigkeitenvorschriften
Hier geht’s zur Folge Nr. 156 „Gesetzgebungsupdate:
Hinweisgeberschutzgesetz“
https://criminal-compliance.podigee.io/156-hinweisgeberschutzgesetz
Hier geht’s zur Folge Nr. 136 „Das Hinweisgeberschutzgesetz –
Update zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens“
https://criminal-compliance.podigee.io/136-new-episode Hier geht’s
zur Folge Nr. 105 „Das Hinweisgeberschutzgesetz im Fokus - Die
größten Vorteile und Kritikpunkte des Gesetzentwurfs“
https://criminal-compliance.podigee.io/105-neue-episode Hier geht’s
zur Folge Nr. 99 „Hinweisgeberschutz in Deutschland – Der neue
Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz“
https://criminal-compliance.podigee.io/99-cr Hier geht’s zur Folge
Nr. 40 „Whistleblowing und Compliance-Praxis - Der neue Entwurf
eines Hinweisgeberschutzgesetzes“
https://criminal-compliance.podigee.io/40-rosinusonair Dr. Rosinus
im Gespräch mit: Dr. Thomas Altenbach, CEO und Rechtsanwalt der
LegalTegrity GmbH, ist ein Compliance-Experte mit einer
Leidenschaft für Integrität und Innovation. Als Anwalt im
Topmanagement internationaler Konzerne sowie als Berater
mittelständischer Unternehmen wurde er zu einem der gefragtesten
Compliance-Spezialisten. Sein Interesse an Digitalisierung in
Verbindung mit Compliance und Mittelstand mündete in der Gründung
des Legal Tech Unternehmens LegalTegrity. Dr. Thomas Altenbach ist
erreichbar unter altenbach@legaltegrity.com oder unter +49 69 348
713 390. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
bewirkt – und wo hakt es noch? Rund zwei Jahre nach dem
Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes ziehen Dr. Rosinus und
Dr. Altenbach ein Zwischenfazit und werfen einen Blick auf dessen
Umsetzung in der Praxis. Sie analysieren die seither eingetretenen
Entwicklungen und beleuchten aktuelle Diskussionspunkte. Zudem
gehen sie auf erste Gerichtsentscheidungen sowie Strafverfahren
ein, die im Zusammenhang mit dem HinSchG stehen. Hier geht’s zur
Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für
die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 HinSchG
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/111/VO Hier geht‘s zur
Entscheidung des LAG Niedersachsen vom 11. November 2024, Az. 7 SLa
306/24
(https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/3cdd9634-1e23-4489-8a32-31823f9df5f0),
die die Frage betrifft, was der Mitarbeitende in einem
arbeitsgerichtlichen Verfahren beweisen muss, um sich auf das
Benachteiligungsverbot nach dem HinSchG berufen zu können. Hier
geht‘s zur Entscheidung des ArbG Hamm vom 16. Februar 2024, Az. 2
Ca 1229/23
(https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/hamm/arbg_hamm/j2024/2_Ca_1229_23_Urteil_20240216.html)
zur Voraussetzung der Nutzung der Meldestelle zur Erlangung des
besonderen Schutzes nach dem HinSchG. Hier geht‘s zur Entscheidung
des LG Nürnberg-Fürth vom 14. Februar 2024
(https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/8363.htm),
die die Frage betrifft, ob eine anonyme Meldung über ein
Hinweisgebersystem Grundlage für einen Durchsuchungs- und
Beschlagnahmebeschluss sein kann. Hier geht’s zur Folge Nr. 159
„Ordnungswidrigkeiten im Hinweisgeberschutzgesetz“
https://criminal-compliance.podigee.io/159-ordnungswidrigkeitenvorschriften
Hier geht’s zur Folge Nr. 156 „Gesetzgebungsupdate:
Hinweisgeberschutzgesetz“
https://criminal-compliance.podigee.io/156-hinweisgeberschutzgesetz
Hier geht’s zur Folge Nr. 136 „Das Hinweisgeberschutzgesetz –
Update zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens“
https://criminal-compliance.podigee.io/136-new-episode Hier geht’s
zur Folge Nr. 105 „Das Hinweisgeberschutzgesetz im Fokus - Die
größten Vorteile und Kritikpunkte des Gesetzentwurfs“
https://criminal-compliance.podigee.io/105-neue-episode Hier geht’s
zur Folge Nr. 99 „Hinweisgeberschutz in Deutschland – Der neue
Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz“
https://criminal-compliance.podigee.io/99-cr Hier geht’s zur Folge
Nr. 40 „Whistleblowing und Compliance-Praxis - Der neue Entwurf
eines Hinweisgeberschutzgesetzes“
https://criminal-compliance.podigee.io/40-rosinusonair Dr. Rosinus
im Gespräch mit: Dr. Thomas Altenbach, CEO und Rechtsanwalt der
LegalTegrity GmbH, ist ein Compliance-Experte mit einer
Leidenschaft für Integrität und Innovation. Als Anwalt im
Topmanagement internationaler Konzerne sowie als Berater
mittelständischer Unternehmen wurde er zu einem der gefragtesten
Compliance-Spezialisten. Sein Interesse an Digitalisierung in
Verbindung mit Compliance und Mittelstand mündete in der Gründung
des Legal Tech Unternehmens LegalTegrity. Dr. Thomas Altenbach ist
erreichbar unter altenbach@legaltegrity.com oder unter +49 69 348
713 390. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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