Marine Le Pen: Geldstrafe, Fußfessel, Wahlausschluss - aber auch das Ende?

Marine Le Pen: Geldstrafe, Fußfessel, Wahlausschluss - aber auch das Ende?

29 Minuten

Beschreibung

vor 8 Monaten

Ein Pariser Gericht hat Marine Le Pen für fünf Jahre von Wahlen
ausgeschlossen. Die Rechtspopulistin will nun ein rasches
Berufungsverfahren. Kann sie so ihre politische Karriere retten?


Anfang der Woche, nach ihrer Verurteilung wegen Veruntreuung von
EU-Geldern, schien die Lage für Marine Le Pen noch aussichtslos.
Ein Pariser Gericht hatte entschieden, dass Le Pen, Frontfrau des
rechten »Rassemblement National«, von der Wahl 2027
ausgeschlossen werden sollte. Und da die Gerichte in Frankreich
langsam arbeiten, schien ein frühes Berufungsverfahren
ausgeschlossen. Doch nun könnte es doch schneller gehen. Der
amtierende Justizminister, Éric Dupond-Moretti, der der
Macron-Regierung angehört, sagte, er fände es gut, wenn Marine Le
Pen die Möglichkeit bekäme, noch vor der Präsidentschaftswahl das
Berufungsverfahren zu durchlaufen.


In der aktuellen Folge von »Acht Milliarden« spricht Moderator
Juan Moreno mit Britta Sandberg, Korrespondentin des SPIEGEL in
Paris, über ein Urteil, das wie eine Bombe einschlug. »Le Pen ist
politisch sicher nicht am Ende, aber Fakt ist auch, dass sich die
Justiz fast zehn Jahre Zeit gelassen hat für dieses Urteil und es
sehr gut vorbereitet hat. Selbst wenn sie jetzt durch diesen
Berufungsprozess in die Lage versetzt werden sollte, 2027 zu
kandidieren – wollen die Franzosen dann eine Präsidentin, die
eigentlich zwei Jahre lang eine elektronische Fußfessel tragen
müsste, nur von 9 Uhr bis 16 Uhr auf der Straße sein könnte und
sich nicht aus Paris wegbewegen darf, weil sie Meldeauflagen
hat?«, fragt Sandberg.


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