Das Initiativrecht des Personalrats

Das Initiativrecht des Personalrats

Was gehört dazu?
6 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Der Personalrat muss nicht warten, bis die Dienststelle
beteiligungspflichtige Maßnahmen durchführt. Er kann selbst in
Mitbestimmungsangelegenheiten gegenüber der Dienststelle initiativ
tätig werden. So kann der Personalrat wichtige Maßnahmen im Sinne
der Beschäftigten anstoßen. Doch nicht immer sind die Dienststellen
über solche Initiativen erfreut.

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15