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Beschreibung
vor 1 Jahr
In Artikel 115 Grundgesetz ist die Schuldenbremse verankert.
Diese wurde bereits im Jahre 2022 aufgeweicht, als das sogenannte
Sondervermögen für die Bundeswehr in Art. 87a Grundgesetz
eingeführt wurde. Dort heißt es: Zur Stärkung der Bündnis- und
Verteidigungsfähigkeit kann der Bund ein Sondervermögen für die
Bundeswehr mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig
bis zu 100 Milliarden Euro
errichten.https://herzensanwalt.de/staatsrecht/no-limit-schuldenbremse-oder-neue-deutsche-kriegswirtschaft/
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