Kindesunterhalt, Verzicht, Umgang – Wenn ein Wort nicht reicht
10 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
# Wenn Unterhaltsverzicht zum Bumerang wird
Kann eine Mutter wirklich auf Kindesunterhalt verzichten,
um mit den Kindern ins Ausland zu ziehen? Diese brisante
Frage steht im Mittelpunkt dieser aufschlussreichen Episode. Der
Fall eines Vaters, der sich auf einen mündlichen Deal einließ und
später von ausländischen Behörden zur Kasse gebeten wurde, zeigt
die Tücken solcher Vereinbarungen.
## Wichtige Erkenntnisse:
- Kindesunterhalt ist ein Recht des Kindes, nicht der Eltern
- Auf Kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden
- Internationales Unterhaltsrecht muss beachtet werden
- Eine gerichtlich geprüfte, schriftliche Vereinbarung ist
unerlässlich
## Was Sie wissen müssen:
Bei geplanter Auswanderung mit Kindern ist eine rechtlich
wasserdichte Regelung zu Umgang und Unterhalt zwingend
erforderlich. Das ausländische Rechtssystem kann dabei
zusätzliche Herausforderungen schaffen.
Hören Sie jetzt rein und erfahren Sie, wie Sie bei
internationalen Familiensachen rechtlich auf der sicheren Seite
bleiben!
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Klaus Wille Fachanwalt für Familienrecht Ostheimer Str. 28 51103
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