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Beschreibung
vor 1 Jahr
Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass
Drohnenaufnahmnen von Kunstwerken, die sich im öffentlichen Raum
befinden, nicht der Panoramafreiheit unterfallen. Demnach sei
deren freie kommerzielle Nutzung auch nicht gestattet. Doch was
bedeutet Panoramafreiheit von Kunstwerken überhaupt? Wann dürfen
(Foto-/Film-) Aufnahmen von ihnen ohne Zustimmung des Urhebers
verwertet werden und wann nicht?
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