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Beschreibung
vor 1 Jahr
Mieter haben künftig einen (einklagbaren) Anspruch darauf, dass
der Vermieter ihnen ein „Balkonkraftwerk“ erlaubt, sofern der
Installation kein ernsthafter sachlicher Grund entgegensteht. Den
gleichen Anspruch bekommen Wohnungseigentümer gegenüber der
Eigentümerversammlung, welche sie um Erlaubnis fragen müssen,
bevor sie eine Steckersolaranlage einsetzen.
der Vermieter ihnen ein „Balkonkraftwerk“ erlaubt, sofern der
Installation kein ernsthafter sachlicher Grund entgegensteht. Den
gleichen Anspruch bekommen Wohnungseigentümer gegenüber der
Eigentümerversammlung, welche sie um Erlaubnis fragen müssen,
bevor sie eine Steckersolaranlage einsetzen.
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