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Beschreibung
vor 1 Jahr
Die schönste Zeit des Jahres ist für viele die Urlaubszeit!
Während Beschäftigte gern Brückentage, die Zeit zwischen
Weihnachten und Neujahr oder die Ferienzeiten der Kinder im Blick
haben, ist für Arbeitgeber das Interesse oft anders gelagert.
Da gibt’s gelegentlich Konflikte, und die gute Nachricht ist: Es
gibt Mitbestimmungsrechte nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz.
Ich unterhalte mich mit Isabell über gesetzliche und tarifliche
Grundlagen, die Berücksichtigung betrieblicher Interessen, wie es
mit Krankheit im Urlaub ist und darüber wie Konflikte letztlich
aufgelöst werden.
Kleines 1x1 für jeden Betriebsrat. Reinschauen!
#Betriebsrat #360GradBR #Mitbestimmung
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