Anmeldung Registrierung
Auto Hell Dunkel
Erweiterte Suche
  1. Startseite
  2. Podcasts
  3. Sei doch nicht besteuert! Podcast
  4. #110: ⁠Neue Steuerregeln im Fokus: Warum die verkürzten Fristen kritisch sind
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), das am 26.
September 2024 vom Bundestag verabschiedet wurde, bringt
umfangreiche Änderungen zur Reduzierung bürokratischer Lasten in
verschiedenen Bereichen des Steuer-, Handels- und Zivilrechts. Im
Steuer- und Handelsrecht wurde die Aufbewahrungsfrist für
Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre verkürzt (§ 147 Abs. 3 AO, § 257
Abs. 4 HGB). Dies gilt rückwirkend für alle Unterlagen, deren Frist
bei Verkündung des Gesetzes noch nicht abgelaufen ist. Auch die
umsatzsteuerliche Aufbewahrungsfrist für Rechnungen in § 14b Abs. 1
Satz 1 UStG wurde angepasst. Von der Bürgerbewegung Finanzwende
wurde die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen scharf kritisiert.
Insbesondere bei komplexen Steuerdelikten wie Cum-Ex- und
Cum-Cum-Geschäften könnten Beweismittel verloren gehen. Daraufhin
wurde eine Sonderregelung eingeführt, um die Verkürzung der
Aufbewahrungsfristen für Unternehmen, die der BaFin-Aufsicht
unterliegen, um ein Jahr zu verzögern. Bemerkenswert ist hier auch,
dass die strafrechtlichen Verjährungsfristen unberührt bleiben und
somit ggf. nach 10 Jahren ein Strafverfahren eröffnet werden
könnte, auch wenn die Aufbewahrungsfrist für die Unterlagen schon
abgelaufen ist. Im Bereich der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
bringt § 122a Abs. 1 AO eine wichtige Neuerung. Ab dem 1. Januar
2026 ist keine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers für die
elektronische Bereitstellung von Verwaltungsakten mehr
erforderlich. Stattdessen wird eine Widerspruchslösung eingeführt.
Ein Verwaltungsakt gilt dann am vierten Tag nach Bereitstellung als
zugestellt, auch wenn er auf dem elektronischen Weg übermittelt
wurde. Im Umsatzsteuerrecht wurden die Schwellenwerte für die
Pflicht zur monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung von 7.500 EUR auf
9.000 EUR Umsatz angehoben (§ 18 Abs. 2 UStG). Zudem wurde die
Bagatellgrenze bei der Differenzbesteuerung nach § 25a Abs. 4 UStG
von 500 EUR auf 750 EUR erhöht, um Wiederverkäufer zu entlasten.
Auch in anderen Gesetzen wurden mehrere Änderungen vorgenommen. Die
Aufhebung des Schriftformerfordernisses in bestimmten Fällen
erlaubt es, Gewerberaum-Mietverträge und Arbeitsverträge künftig in
Textform (z.B. per E-Mail) abzuschließen. Ausnahmen bestehen
weiterhin in Branchen, die besonders von Schwarzarbeit und
illegaler Beschäftigung betroffen sind, wo der Nachweis in
Papierform erforderlich bleibt. Weitere Erleichterungen umfassen
die Möglichkeit, öffentliche Versteigerungen künftig online oder in
hybrider Form durchzuführen. Zudem entfällt die Meldepflicht bei
touristischen Übernachtungen. Nähere Informationen zum Podcast und
alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website:
https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns
Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über
ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher
dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte &
aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung:
www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um
bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige
Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du
hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne
eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Episode melden

„#110: ⁠Neue Steuerregeln im Fokus: Warum die verkürzten Fristen kritisch sind“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

Teilen

Mein Archiv

Deine Privatkopie der Folgen, die du nicht verlieren willst.

Podcast-Folgen verschwinden. Feeds werden auf die letzten Episoden gekürzt, Hoster räumen alte Dateien ab, Formate wechseln den Anbieter und lassen ihr Archiv zurück. Mit „Mein Archiv“ sichert podcast.de die Folgen deiner Podcasts für dich — angefangen bei den ältesten, denn die sind zuerst weg.

  • Deine gesicherten Folgen bleiben hörbar, auch wenn das Original offline geht.
  • Auch Folgen, die im heutigen Feed gar nicht mehr stehen — podcast.de kennt sie noch.
  • Herunterladen bleibt möglich, solange die Folge beim Podcaster liegt. Der zählt seine Abrufe wie bisher.
Startet bald

Sei beim Start von Mein Archiv dabei

Mein Archiv ist fast fertig. Trag dich ein, dann bekommst du eine E-Mail, sobald es losgeht – und bist von Anfang an dabei. Wir schreiben dir nur zum Start, keine Werbung, keine Weitergabe deiner Daten.

Du bekommst zuerst eine Bestätigungsmail. Abmelden geht jederzeit. Datenschutz